Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 189

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§ 46 Abs. 17 UVP-G 2000 ermöglicht die Vermeidung einer nochmaligen Durchführung einer Einzelfallprüfung für Vorhaben, bei denen bereits entsprechend § 24 Abs. 3 UVP-G 2000 vorgegangen wurde.

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1023 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen den soeben besprochenen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Falls sich dagegen kein Einwand erhebt, ersuche ich jene, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist neuerlich die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer zentralen Koordinationsstelle.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 125.)

12. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (927 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (1020 der Beilagen)

13. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (968 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert wird (1021 der Beilagen)

14. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 598/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (1022 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen unmittelbar in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. – Bitte.


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