Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 41

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich werde daher diese erste Lesung in die Tagesordnung der morgigen Sitzung des Nationalrates aufnehmen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 6 und 7, 8 bis 12 sowie 14 und 15 zusammenzufassen.

Gibt es dagegen eine Einwendung? – Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich so vor.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt wie folgt: Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 "Wiener Stunden" vereinbart, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 176 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 131 Minuten und Grüne 104 Minuten.

Da der ORF um eine Sitzungsübertragung im Fernsehen angesucht hat, die bis 13 Uhr dauern soll, wurden zusätzlich folgende Vereinbarungen getroffen:

Es wird jetzt je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 12 Minuten, dann je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 8 Minuten und eine weitere Runde mit je einer Wortmeldung pro Fraktion mit 6 Minuten geben.

Im Weiteren folgt je eine Wortmeldung pro Fraktion, wobei die zur Verfügung stehende Zeit für die letzte Runde vom Vorsitz führenden Präsidenten zur Aufteilung gelangt.

Während dieser Debatte, jedoch vor der letzten Rednerrunde, sind zwei Wortmeldungen von Regierungsmitgliedern mit einer Redezeit von bis zu 15 Minuten vorgesehen.

Weiters wurde vereinbart: nicht mehr als eine tatsächliche Berichtigung pro Fraktion während dieser Debatte.

Das ist ein Schema, das wir jetzt schon öfters angewendet haben. Dennoch hat darüber der Nationalrat zu entscheiden.

Gibt es Einwendungen oder Gegenstimmen gegen diese Regelung? – Das ist nicht der Fall. (Abg. Dr. Fekter erhebt sich von ihrem Platz.) Da ich annehme, dass auch Frau Abgeordnete Fekter mit dieser Regelung einverstanden ist, ist das einstimmig so angenommen.

1. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (977 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Bundessozialämtergesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2002) (1039 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Wirtschaftsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesfinanzgesetz geändert werden (1040 der Beilagen)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite