Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 107

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Ich wollte eigentlich gar nicht sagen: des "Kollegen" Riepl, denn wir halten uns da auch mit Kollegentum zurück. (Ruf bei der SPÖ: Wir auch!)

Es ist zynisch: Wir verhandeln das Konjunkturbelebungsgesetz, und die Gewerkschaft handelt einen Kollektivvertrag aus, der niemandem nützt: nicht den Arbeitnehmern, nicht den Überlassern, nicht den Beschäftigern – und dann wird zynischerweise noch das Ende der Leiharbeit annonciert. (Die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe.)  – Ich finde das unglaublich, ich finde das indiskutabel! Und wäre Herr Nürnberger da, dann würde ich verlangen, dass er herauskommt und sich für diesen Zynismus entschuldigt.

Es dreht sich um 40 000 Arbeitsplätze, die er hier wegwischen will – 40 000 Arbeitsplätze: 33 000 Leiharbeitsplätze plus etwa 6000 bis 7000 Arbeitsplätze, die die Arbeitskräfteüberlasser schaffen – die arbeiten ja auch privatwirtschaftlich und auf eigenes Risiko. (Abg. Gradwohl: ... eine Absicherung ...!)  – Das ist indiskutabel! Er schadet damit auch der Industrie und dem Gewerbe, denn 15 000 Leiharbeiter arbeiten in der Industrie, 10 000 arbeiten im Gewerbe. (Abg. Parnigoni: Was haben Sie dagegen, dass Leiharbeiter einen Kollektivvertrag haben?)

Was wollen Sie? Wollen Sie, dass die Betriebe ins Ausland abwandern, weil sie hier die entsprechenden Arbeitskräfte nicht mehr bekommen? Was wollen Sie? Wollen Sie damit Arbeitsplätze vernichten? – Bitte erklären Sie das! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Was haben Sie gegen bessere Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter?)

Das AMS – Herr Bundesminister Bartenstein möge mir verzeihen – hat natürlich auch nur ein neues "Pickerl" bekommen und ist noch immer der "Wolf im Schafspelz", der vielfach nichts weiterbringt. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass auch private Arbeitsvermittler dazu kommen, dass Arbeitskräfteüberlasser auch als Arbeitsvermittler tätig werden können, denn es kann nicht genügend Arbeitsvermittler geben. Auch das ist Bestandteil des Konjunkturbelebungsgesetzes.

Die FPÖ ist eine Reformkraft, und Sie sind herzlich eingeladen, auch bei einer weiteren Verbesserung, bei einer weiteren Liberalisierung der Rahmenbedingungen für Arbeitskräfteüberlasser mitzuwirken – im Sinne der österreichischen Unternehmen, im Sinne der Arbeitnehmer und im Sinne der österreichischen Wirtschaft. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Die Zeit ist abgelaufen! – Abg. Dr. Papházy  – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Ja, Ihre wahrscheinlich! – Abg. Neudeck  – in Richtung des Abg. Parnigoni –: Jetzt hast du das Hirn ausgeschaltet bei diesem Zwischenruf!)

13.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.

13.53

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Im Wirtschaftsausschuss wurde die Frage der Konjunkturbelebung so diskutiert, dass wir gemeint haben, dass dem ersten Teil – was die Forschungsfreibeträge, den Bildungsfreibetrag, auch den Neubau von Gebäuden betrifft – durchaus zugestimmt werden kann. Das habe ich auch sofort eingehend begründet, und zwar damit, dass es sich dabei, wenn auch nicht um eine unmittelbar konjunkturbelebende, so doch um eine wirtschaftspolitisch richtige Maßnahme handelt, die daher auch unsere Zustimmung hat. Das war von allem Anfang an klar. Es war aber auch klar, dass wir als Sozialdemokraten einer Verschlechterung im Sozialbereich keine Zustimmung geben.

Es ist eine klare Verschlechterung, wenn zum Beispiel das Arbeitsmarktservice nicht mehr in dem Ausmaß für Vermittlungen zuständig sein wird wie bisher, wenn im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz eine Aushöhlung der Schutzbestimmungen angestrebt wird, wenn unklare Arbeitszeitvorschriften geschaffen werden, nämlich zwischen Stamm-Mannschaft und ArbeitnehmerInnen, die für die Tätigkeit überlassen werden. Ich bin überzeugt davon, dass es durch die Übertragung der Kontrollbefugnis vom Bundessozialamt auf die Gewerbebehörde zu einer Schwächung des Arbeitnehmerschutzes kommt. Ich glaube auch, dass das einen Widerspruch zu dem Erfordernis der Bekämpfung aller Formen des Sozialbetruges darstellt.


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