Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 116

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schlecht für unsere Wirtschaft. Ich hoffe, dass dort eine Stabilisierung eintreten wird und die Energiepreise unten bleiben.

Zum Abschluss möchte ich sagen, dass es für mich ein wesentlicher Punkt ist – und ich sage das, weil das auch der nächste Tagesordnungspunkt ist –, dass Atomstrom subventioniert ist. Atomstrom ist hoch subventioniert, und zwar durch die Militärwirtschaft sowie deshalb, weil keine Versicherung und keine Abbruchkosten berücksichtigt werden. Daher werden wir Sozialdemokraten wahrscheinlich in nächster Zeit bei der Europäischen Union entsprechende Aktivitäten setzen, Herr Bundesminister, um eine Wettbewerbsklage gegen die subventionierte Atomstrompolitik einzubringen. So können wir Atomstrom bekämpfen, und das ist meiner Ansicht nach auch ein wichtiges Zeichen für die Energiepolitik. – Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.25

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

14.25

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben einigen anderen Reformen, die diese Bundesregierung in den letzten zwei Jahren durchgeführt hat, war eine auch die zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes. Dies hat allein beim Strom dem Konsumenten – sowohl den einzelnen Haushalten als auch den Unternehmen in Österreich – in Summe eine jährliche Ersparnis in der Größenordnung von etwa 10 Milliarden Schilling gebracht.

Wir nutzen unsere politische Verantwortung selbstverständlich nicht nur dazu, den Konsumenten Preisvorteile zu verschaffen. Es gilt insbesondere in der Energiepolitik, auch Faktoren wie der regionalen Entwicklung oder einer möglichst ökologischen Aufbringung des Stroms Rechnung zu tragen. Deshalb haben wir im ElWOG aus gutem Grund Bestimmungen aufgenommen, die es den Ländern, die ja dafür zuständig sind, ermöglichen, Strom aus erneuerbaren Energieträgern zu fördern und die Kosten dafür über Netzzuschläge auf die Allgemeinheit, auf die Konsumenten zu verumlagen.

Das machen einzelne Bundesländer sehr verantwortungsvoll, sowohl was das Ökologische, aber auch was das Kaufmännische betrifft. In Wien hingegen müssen wir leider feststellen, dass hier – aus welchen Gründen auch immer – völlig ungerechtfertigt hohe Zuschläge auf die Netzgebühren zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eingehoben werden. Von diesen ist eine erst vor nicht allzu langer Zeit errichtet worden, nämlich jene in Donaustadt, und da muss man sich hinsichtlich der Dimensionierung und des dem gegenüberstehenden Verbrauchs wirklich fragen, ob diese Anlage notwendig war.

Das heißt, in Wien werden die Konsumenten, die ungefähr drei Milliarden an Preisvorteilen lukriert haben, umgekehrt wieder mit einer Milliarde Schilling an Aufschlägen, an Zuschlägen zum Strompreis belastet, und davon ist mindestens die Hälfte ungerechtfertigt, wie alle Berechnungen des Stromregulators zeigen. Deshalb liegt nun hier unser Entschließungsantrag vor, der heute zur Abstimmung kommt.

Wir müssen – und ich weiß auch, dass der Herr Bundesminister bereits daran arbeitet und mit den Bundesländern darüber verhandelt – eine neue Regelung finden, die entweder die E-Control in die Lage versetzt, solche ungerechtfertigt hohen Zuschläge und solche Verordnungen außer Kraft zu setzen, wenn die Berechnungen eindeutig zeigen, dass sie nicht okay sind, oder indem wir gesetzlich eine Möglichkeit dafür schaffen, solche Verordnungen generell bundesseitig zu machen. Dabei möchte ich gleich mit einer Vorstellung der Stadt Wien aufräumen und ihr eine klare Absage erteilen. Wir werden es sicher nicht akzeptieren, dass man solche ungerechtfertigt hohen Zuschläge aus Investitionen, die zum Teil fragwürdig sind, auf alle Konsumenten in Österreich, auch in allen anderen Bundesländern, verumlagen will, wie es in der Öffentlichkeit beispielsweise von Herrn Stadtrat Rieder schon zu hören war. Das werden wir sicherlich nicht dulden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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