Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 114

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schenrechte in Ländern, in denen es keine der unseren vergleichbare Lebensqualität gibt, durchführen.

Wir brauchen diese Freiwilligen! Freiwillige melden sich nur, wenn wir sie auch schützen. Und daher bitten wir Sie, Frau Bundesministerin, im Rahmen der UNO dafür zu sorgen, dass diesen Menschen eine entsprechende Rechtsstellung garantiert wird, und wir bitten Sie, das auch in der Europäischen Union, die ja auch derartige Aufgaben übernimmt, anzuschneiden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Wir wissen das Ganze bei Ihnen in guten Händen. Wir wissen, dass es Ihnen die österreichische Öffentlichkeit danken wird, denn wir schauen auf unsere Leute. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schieder. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

15.38

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ja, es stimmt, ich halte es und wir halten es für richtig, dass in einem solchen Fall eine Heimholung erfolgt und dass auch in ähnlichen Fällen schon Heimholungen erfolgt sind. Nicht die Tatsache, dass die Heimholung erfolgte, wird kritisiert, denn das ist richtig, dass das geschieht, sondern wie sie erfolgte. Die Begleitumstände, die öffentliche Darstellung, die Argumentation waren das Problematische, waren unprofessionell und haben unserem Land nicht geholfen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Zunächst möchte ich aber noch auf den Antrag selbst eingehen. Der Dringliche Antrag oder, genauer gesagt, die drei Punkte des Antrages finden in ihrem wesentlichen Kern unsere völlige Zustimmung. Punkt 1 wäre zur Gänze zuzustimmen, wenn nicht dieser Lob-Satz, dieser Blumenstrauß-Satz enthalten wäre. Wenn dieser Halbsatz nicht wäre, dann könnte man Punkt 1 zur Gänze zustimmen. Punkt 2 kann man so zustimmen, wie er ist. Und Punkt 3 ist meiner Meinung nach gerade in der gegebenen Situation des Verhältnisses zu den Vereinten Nationen nicht günstig formuliert. Ich würde sagen, er könnte etwas verbindlicher formuliert dasselbe ausdrücken.

Da Abänderungsanträge in dieser Debatte nicht möglich sind, werden wir einen Entschließungsantrag einbringen – meine Kollegen werden ihn dann einbringen –, der sich wörtlich an Ihren Punkt 1 ohne den Halbsatz, wörtlich an Ihren Punkt 2 und in veränderter Form an Punkt 3 hält. Und wenn es Ihnen wirklich so wichtig ist: Wir sind gerne bereit, das in dieser Form zu beschließen. Sie können diesem Antrag zustimmen, dann haben wir eine gemeinsame Haltung des Hauses, die Sie haben möchten. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens: Es ist richtig, dass es allgemeine Regeln geben sollte, es ist richtig, dass es ein Statut für alle geben sollte und dass Zivilisten nicht schlechter gestellt sein sollten als Soldaten. Das ist im Übrigen, meine Damen und Herren, schon im Jahre 1996 im Ausschuss bei der Beratung des Entsendungsgesetzes und auch bei der Beratung des SOFA von unserer Seite releviert worden. Damals sah das Außenministerium allerdings keinen Handlungsbedarf – wir haben darauf hingewiesen. Es freut uns, wenn Sie es jetzt auch erkennen: Hier besteht tatsächlich Handlungsbedarf.

Was Österreich betrifft, also jene Regelungen, die Österreich selbst mit einer internationalen Organisation oder mit einem Land haben möchte, dürfen Sie jetzt, bitte, nicht den Eindruck erwecken: Durch diesen Fall sind wir darauf aufmerksam geworden, und jetzt handeln wir rasch!

Es ist nicht so, meine Damen und Herren, denn das Entsendungsgesetz, das KSE-BVG, das im Jahre 1996 beraten und im Jahre 1997 beschlossen wurde, sieht im § 5 ganz genau das vor, was Sie jetzt relevieren. Dort heißt es:


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