Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 131

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Ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Wenn im "Standard" von irgendwelchen Informationen geredet wird, wo sich niemand traut, auch nur den Namen zu erwähnen, dann kann ich Ihnen nur eines entgegenhalten: Für die Organisation sprechen nur der UNO-Generalsekretär, sein Spokesman und natürlich seine hohen Beamten. Diese haben uns ganz im Gegensatz zu dem, was heute offensichtlich in der Zeitung steht, absolutes Vertrauen ausgesprochen und der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass Österreich in Zukunft eher mehr Truppen als bisher stellen wird. Das war die offizielle Äußerung, und nicht irgendeine inoffizielle, die nicht einmal belegt werden kann.

Ich danke in diesem Sinne und sage noch einmal, ich glaube, ich habe das getan, was in dieser Sache zu tun war, und werde jetzt auch weiter – und ich danke für die Unterstützung – in diese Sondervereinbarung hineingehen. – Danke, Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Cap: Was war das?)

16.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl. – Bitte.

16.48

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Österreich hat sich in den letzten Jahrzehnten große Verdienste im Zusammenhang mit Friedensmissionen in aller Welt erworben. Das wird immer wieder international anerkannt und auch gewürdigt. Man bedenke, dass es Freiwillige sind, Freiwillige, die bereit sind, sich einer besonderen Gefahr, einer besonderen physischen und psychischen Belastung auszusetzen, um in Krisengebieten dieser Erde friedenstiftend und friedensichernd zu wirken.

Meine Damen und Herren! Daher brauchen alle, die sich an derartigen Missionen beteiligen, einen besonderen gesetzlichen Schutz. Als Gendarm weiß ich, welch großer psychischer Belastung man in einer Extremsituation ausgesetzt ist. Es gilt da, innerhalb von Sekundenbruchteilen über das eigene Leben, die eigene körperliche Unversehrtheit, das Leben und die körperliche Unversehrtheit anderer zu entscheiden oder auch fremdes Gut zu schützen und dieses zu verteidigen.

Hohes Haus! Einen besonderen gesetzlichen Schutz bei UN-Einsätzen genießen derzeit nur die Soldaten, nicht aber Angehörige der Exekutive und Zivilpersonen wie Lehrer und andere Beamte. Nur Soldaten unterstehen somit der österreichischen Strafgerichtsbarkeit und genießen die absolute Immunität bei Auslandseinsätzen. Bei allen anderen Personen haben die Vereinten Nationen die Möglichkeit, die Immunität ohne Zustimmung Österreichs aufzuheben. Das hätte zur Folge, dass Exekutivbeamte und Zivilpersonen der lokalen Gerichtsbarkeit, das heißt der ausländischen Gerichtsbarkeit, unterstellt sind.

Meine Damen und Herren! Das könnte fatale Folgen haben, denn nicht in jedem Staat und schon gar nicht in Krisengebieten ist die Rechtsstaatlichkeit so ausgeprägt, um es vorsichtig auszudrücken, wie bei uns in Österreich.

Anlass, über einen verbesserten Immunitätsschutz nachzudenken, ist die Repatriierung eines österreichischen UNO-Polizisten aus dem Kosovo. Diesem österreichischen Polizisten wird vorgeworfen, bei einer Einvernahme einen Albaner, der laut Zeitungsberichten des Raubes und versuchten Mordes verdächtig ist, geschlagen zu haben. Nach den Bestimmungen des jugoslawischen Strafgesetzbuches wurde dieser Polizist festgenommen, obwohl dies unrechtmäßig war. Wegen schwerer gesundheitlicher Probleme wurde er Gott sei Dank nach Österreich überstellt.

Meine Damen und Herren! Grundsätzlich ist der Vorwurf gegen den Wiener Polizisten kein harmloser. Es muss und wird eine lückenlose Aufklärung geben, aber Recht muss hier in Österreich gesprochen werden. Vorerst hat aber für uns alle die Unschuldsvermutung zu gelten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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