Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 157

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über den Entschließungsantrag 163/A (E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiederaufbauhilfe in den türkischen Bürgerkriegsgebieten und

über den Entschließungsantrag 336/A (E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die finanzielle Unterstützung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und

über den Entschließungsantrag 340/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die internationale Anerkennung der Rolle indigener Völker im Bereich nachhaltiger Entwicklung und

über den Entschließungsantrag 342/A (E) der Abgeordneten Inge Jäger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verfolgung und Ermordung der Prostitution beschuldigter Frauen im Irak und

über die Petition (16/PET) betreffend "Menschenrechte auch für Sudetendeutsche!", überreicht vom Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler, und

über die Petition (13/PET) betreffend "Anerkennung der Verfolgung und Auslöschung der armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich von 1915 bis 1917 als Völkermord im Sinne der UN-Konvention zur Verhinderung und Bestrafung von Völkermord vom 9. Dezember 1948", überreicht von den Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Dr. Johannes Jarolim, sowie

über den Entschließungsantrag 50/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der Massaker an der armenischen Bevölkerung 1915 bis 1917 im Osmanischen Reich als Völkermord (1062 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

18.41

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Der vorliegende Entschließungsantrag betreffend den Internationalen Schutz der Menschenrechte ist aus unserer Sicht ein akzeptabler Kompromiss, obwohl mit diesem Antrag etliche, teilweise sehr alte Anträge, die im Ausschuss bisher unerledigt waren, auf diese Art und Weise mit erledigt werden, und zwar durch eine sicher materiell unverbindlichere Entschließung.

Die weltweite Umsetzung beziehungsweise Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards ist und war auch in der Vergangenheit stets ein zentrales Anliegen Österreichs, und Österreich hat in der Vergangenheit diesbezüglich eine sehr positive Rolle gespielt. Die Wahrung der Menschenrechte, die Achtung vor Minderheiten und der Schutz dieser sind und waren für Österreich stets ein wichtiges Anliegen.

Dazu bekennt sich prinzipiell auch diese Bundesregierung in ihrer Präambel zur Regierungserklärung, in der sie für Respekt, Toleranz und Verständnis für alle Menschen eintritt, ungeachtet ihrer Herkunft, Religion und Weltanschauung, und in der sie sich für ein Österreich zu arbeiten vornimmt, in dem Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus keinen Platz finden.

Logischerweise gibt es zwischen dem deklarativen Anspruch von Prinzipienerklärungen oder Entschließungen und der realen Politik oft Widersprüche, weshalb die Menschenrechtspolitik naturgemäß an der tatsächlichen Politik zu messen ist, wie es auch diese Entschließung formuliert, aber diesbezüglich gibt es sicher unterschiedliche Sichtweisen.

Wenn daher die Entschließung reklamiert, dass alle Staaten die moralische Verantwortung für von ihnen begangenes historisches Unrecht anerkennen, als Voraussetzung für die Vertiefung der Zusammenarbeit und der Partnerschaft der Staaten, so kann festgestellt werden, dass sich Österreich in den letzten Jahren sicher der dunklen Seiten seiner Vergangenheit angenommen


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