Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 170

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In der Entschließung wird die höhere Dotierung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gefordert, und ich denke, dass auch die Verbesserung der Situation der Kurden eine außenpolitische Initiative wert wäre.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind wirksame Maßnahmen zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe, gegen Folter, Verschwindenlassen und politischen Mord.

Im Zusammenhang mit dem Iran habe ich bereits die Steinigungen als besonders grausame Form der Todesstrafe erwähnt, die im Übrigen ausschließlich gegen Frauen gerichtet ist. Aber auch in anderen Staaten, in Industriestaaten wie den USA, finden regelmäßig Hinrichtungen statt. Ich finde es sehr wichtig und sehr gut, dass die Europäische Union da doch immer wieder versucht, Maßnahmen zu setzen.

Frau Bundesministerin! Ich gebe Ihnen im Zusammenhang mit dem Fall in Nigeria Recht, dass da sehr behutsam, aber doch sehr konsequent vorgegangen werden muss. (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich sagen, dass es eine wichtige Aufgabe für uns Parlamentarier ist, den Menschenrechten zum Durchbruch zu verhelfen. Es ist unsere Aufgabe, die Menschenrechtssituation kritisch zu beobachten, und zwar sehr wohl auch in unserer eigenen Heimat, aber auch in der ganzen Welt. Es ist unsere Aufgabe, eine Stimme für diejenigen zu sein, die sich selbst nicht helfen können. (Allgemeiner Beifall.)

19.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

19.35

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob das geschäftsordnungsmäßig möglich ist, aber ich würde gerne die Rede der Kollegin Hlavac eins zu eins übernehmen. Das ist aber wahrscheinlich protokollarisch nicht möglich.

Frau Kollegin Hlavac, ich möchte mich wirklich uneingeschränkt mit Ihren Ausführungen identifizieren. Sie haben da wirklich sehr schöne Worte gefunden und einen umfassenden Überblick über die dringendsten Probleme im Menschenrechtsbereich gegeben.

Nicht ganz, das heißt: überhaupt nicht identifizieren kann ich mich allerdings mit dem, was Kollege Posch hier gesagt hat. Ich finde es auch höchst unpassend, dass er diese Debatte zu einer möglicherweise durchaus interessanten Debatte des Kärntner Landtages umzufunktionieren versucht. Ich glaube, das hat hier wirklich überhaupt nichts verloren.

Ich möchte meinen Redebeitrag insbesondere der Pressefreiheit widmen. Es entspricht auch Punkt 11 der Entschließung, international für die Achtung der Pressefreiheit einzutreten. Es gibt ja da einige Entschließungsanträge. Einen Entschließungsantrag des Menschenrechtssprechers der SPÖ, Posch, haben wir ja vertagt, nämlich jenen, der den § 56 Jurisdiktionsnorm betrifft. Das ist ein altes Michalek-Vorhaben, das jetzt Justizminister Böhmdorfer umsetzt. Da geht es um den Schutz unbeteiligter Dritter vor Veröffentlichung in Medien – ich glaube, ein durchaus berechtigtes Anliegen.

Ich möchte es nicht verhehlen und es auch den Damen und Herren des Nationalrates sagen: Kollege Posch hat den Ausschuss und seinen Entschließungsantrag dazu benutzt, eine Suada, einen wirklich persönlichen Angriff gegen Justizminister Böhmdorfer zu starten. Er hat dem Justizminister vorgeworfen, dass er in seiner früheren Eigenschaft als Rechtsanwalt gegen Medien aufgetreten sei, diese verfolgt habe, und so weiter, und so fort.

Dazu war zu sagen – und ist auch heute zu sagen –, dass Justizminister Böhmdorfer mit Eifer, so wie es in der Rechtsanwaltsordnung steht, die Interessen seiner Klienten zu vertreten hatte und auch vertreten hat und man ihm daraus naturgemäß keinen Strick drehen kann.


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