Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 184

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schen Bevölkerung ist. Das wäre mein Wunsch. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.36

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dobnigg. – Bitte.

20.36

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Der Menschenrechtsausschuss des Nationalrates ist vor zwei Jahren erstmals eingerichtet worden, und es war zu Recht in der Öffentlichkeit großes Lob darüber zu vernehmen. Ich glaube, dass die Durchsetzung von Menschenrechten, dass der Schutz der Menschenrechte ein sehr wichtiges Aufgabengebiet für jeden Politiker, für jeden Parlamentarier ist. Natürlich soll diese Aufgabe nicht nur im Menschenrechtsausschuss erfüllt werden, sondern generell in allen politischen Bereichen, aber eben ganz besonders im Menschenrechtsausschuss.

Die Erfahrung, die meine Fraktion anfangs im Menschenrechtsausschuss gemacht hat, war aber nicht gerade ermutigend, um nicht zu sagen, etwas enttäuschend. Die Regierungsmehrheit hat sich angewöhnt, Anträge der Opposition regelmäßig einfach zu vertagen und damit auf die ganz lange Bank zu schieben – und damit nicht einmal die Möglichkeit zu eröffnen, dass sich nach einem Negativbeschluss des Ausschusses wenigstens das Plenum mit dieser Materie beschäftigt.

Umso erfreulicher ist es, dass wir heute doch zu einem wichtigen Thema, nämlich dem internationalen Schutz der Menschenrechte, einen gemeinsamen Entschließungsantrag verabschieden können. Es hat dazu außerordentlich lange Verhandlungen gegeben, es hat einerseits einen Antrag der SPÖ, andererseits einen von ÖVP und FPÖ gegeben, und es schien so, als ob wir wieder nicht zu einem gemeinsamen Antrag, zu einer gemeinsamen Auffassung kommen würden.

Zuletzt haben wir aber durch Bemühungen aller Fraktionen und insbesondere auch der Vorsitzenden des Ausschusses, Kollegin Stoisits, doch noch einen gemeinsamen Antrag zustande gebracht, und das ist sehr erfreulich. Dafür mein herzlichster Dank! (Beifall bei der SPÖ und der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Durch diesen Antrag gibt es nun doch so etwas wie eine Positionsbestimmung des Nationalrates in Fragen der Menschenrechte, und ich hoffe, dass die Bekenntnisse und Zielsetzungen, die in diesem Antrag enthalten sind, nicht Papier bleiben. So halte ich es für wirklich wichtig, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, sich in Verfolgung einer aktiven Menschenrechtspolitik dafür einzusetzen, dass die Vereinten Nationen verstärkt in die Lage versetzt werden, weltweit aktiv für die Durchsetzung von Menschenrechten zu agieren.

Für besonders wichtig erachte ich auch weitere Initiativen wie etwa wirksame Maßnahmen zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe und gegen die Folter, gegen das Verschwindenlassen von Menschen und politischen Mord.

Leider noch immer aktuell ist die Forderung nach Unterbindung aller Formen der Sklaverei, insbesondere auch des Menschenhandels. Menschenhandel darf es im 21. Jahrhundert einfach nicht mehr geben, und es sind alle sinnvollen Möglichkeiten zu nützen, um diesem Verbrechen entgegenzuwirken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Als wichtiges Symbol und mehr als nur ein Symbol sehe ich die Aufforderung an die Bundesregierung, auf internationaler Ebene die Politik zum Schutz der Menschenrechte für Frauen und Kinder fortzusetzen. Anstrengungen für den internationalen Schutz der Menschenrechte wären aber zu wenig, wenn wir uns dessen nicht bewusst wären, dass es natürlich auch gilt, Menschenrechtsverletzungen bei uns in Österreich abzustellen und zu bekämpfen. Sicher ist die Menschenrechtslage bei uns im Vergleich zu vielen Staaten dieser Welt eine positive, aber dort, wo es in Einzelfällen doch zu Verletzungen der Menschenrechte im Inland kommen sollte, müssen wir dem ganz entschieden entgegentreten. Je konsequenter, besser und lückenloser


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