Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 27

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Die Veranlagungsstrategie – und das ist jetzt das Wesentliche – ist auf eine Mindestveran­lagungsdauer von zehn Jahren ausgelegt. Es ist eine längerfristige Veranlagungsstrategie, weil man genau weiß, dass es in dieser Zeit Kursschwankungen gibt, und auf diese Kursschwan­kungen beziehungsweise Wertschwankungen des Gesamtfonds in der Anfangsphase bei der damals schon absehbaren Entwicklung der Aktienkurse wurde hingewiesen. Es wurde extra an­geführt, dass eine Schwankungsbreite von 10 Prozent möglich ist. Und das ist jetzt eingetreten.

Aber bitte, es wird erst am Ende abgerechnet, und ich bin überzeugt davon, dass dieser lang­fristige Ertrag von 6 Prozent mit diesen verbreiterten Absicherungen sicherlich erreicht wird. (Abg. Öllinger: Keine Märchenstunde bitte!)

Es waren Asset Manager eingebunden, unter anderem auch von der Bank Austria, es gab Empfehlungen von unabhängigen Anlageberatern, und abgerechnet wird erst am Schluss! Eine derartige Kursschwankung bei den Aktienkursen in der Anfangsphase hat in dieser Form nie­mand erwartet. Es hat zum damaligen Zeitpunkt auch niemand voraussehen können, dass ein Irak-Krieg einsetzen wird. Es handelt sich aber nur um buchmäßige Verluste. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.17


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Spindel­egger. Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten.

10.17


Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich in fünf kurzen Punkten darlegen, wie die Situation ist.

Erster Punkt: Zur Verwirrung, die hier von der SPÖ ausgestreut wird – Geld wäre ins Casino getragen worden, verwirtschaftet worden: Tatsache ist, meine Damen und Herren, das Geld ist langfristig angelegt. Es gibt auch keinen Verlust, weil die Wertpapiere gar nicht verkauft werden. Bleiben Sie bei den Tatsachen, meine Damen und Herren, nichts ist diesbezüglich passiert! (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Punkt: Die Verunsicherung der Bürger, die Sie jetzt betreiben, ist völlig unnötig. (Abg. Dr. Wittmann: Das Geld ist weg!) Kein Niederösterreicher, der ein Wohnbaudarlehen in An­spruch nimmt, wird durch diese Transaktionen beeinträchtigt. Ganz im Gegenteil! Erst vor weni­gen Wochen hat die Niederösterreichische Landesregierung 9 936 Wohneinheiten mit einem Wohnbauförderungsdarlehen bedacht. – Meine Damen und Herren! Das ist Politik in Nieder­österreich, das ist ein Konjunkturmotor in Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.) Hören Sie auf, die Leute zu verunsichern! Kein Wohnbauförderungsnehmer wird in irgendeiner Weise beein­trächtigt.

Zu Ihren rechtlichen Bedenken – der dritte Punkt –: Sie streuen hier aus, das wäre alles verfas­sungswidrig, das wäre wirtschaftlich nicht in Ordnung. Geschätzte Damen und Herren! Alles wurde durchleuchtet, alles wurde beurteilt. Der Landesrechnungshof hat sich die ganze Thema­tik detailliert angesehen. Ergebnis: Es liegt kein rechtliches Bedenken vor!

Auch der Bundesrechnungshof hat die ganze Angelegenheit geprüft: keine rechtlichen Beden­ken! Meine Damen und Herren! Eine Wirtschaftstreuhänderkanzlei, KPMG, ein guter Name in Österreich, hat alles von A bis Z durchgesehen und durchleuchtet. Ergebnis: Es gibt keine Beanstandung!

Meine Damen und Herren! Wovon sprechen Sie? Sie reden von verfassungsrechtlichen Beden­ken. Aber es gibt sogar ein Gutachten von Herrn Professor Mayer – von Ihnen allen sehr ge­schätzt, oft zitiert; ich schätze ihn auch –, und auch er hat festgestellt: Es gibt keine verfas­sungsrecht­lichen Bedenken!

 


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