den
Ausschusssitzungen diesem Problemansatz widersprochen. Er sieht keine Gefahr
durch eine entsprechende Einengung bei Finanzierungen.
Der Vorsitzende
des Staatsschuldenausschusses, Universitätsprofessor DDr. Frisch, hat
für mein Dafürhalten im Ausschuss etwas sehr Wichtiges gesagt, nämlich, dass
dieses gesetzliche Budgetprovisorium unabdingbar ist, um das Ansehen
Österreichs als erstklassigem Schuldner – als Triple-A-Schuldner –
nicht in Frage zu stellen.
Auch der Leiter
der Bundesfinanzierungsagentur, Herr Dr. Eder, hat auf die Sensibilität
der Finanzmärkte hingewiesen und darauf, was die Folgen einer entsprechenden
Reaktion sein könnten, nämlich höhere Kosten für uns.
Lassen Sie mich
für meine Fraktion abschließend sagen, dass uns ein gesetzliches Budgetprovisorium,
das an jenes des Vorjahres angelehnt ist, auf jeden Fall – auch wenn das
Jahr 2002 ein schwieriges Jahr war – lieber ist als eine Anlehnung an
ein Budget aus den Zeiten sozialistischer Finanzminister, denn das wäre
fürchterlich, und da müsste man es sich ernsthaft überlegen, ob man das
fortführen wollte. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
14.56
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus hat sich
Herr Bundesminister für Finanzen Mag. Grasser zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.56
Bundesminister
für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!
Hohes Haus! Gestatten Sie, dass ich die verbleibenden 4 Minuten Redezeit,
bis wir um 15 Uhr unterbrechen, nütze, um nicht die breite Debatte, die
wir hatten, zu reflektieren – vom Kassasturz bis zu den Grundlagen der
Finanzpolitik –, sondern dass ich konkret zum gesetzlichen
Budgetprovisorium spreche und mir erlauben werde, beim Punkt Rechnungsabschluss
ein wenig grundsätzlicher und ausführlicher zu werden. (Abg. Öllinger:
„Grasser-Sturz“? Was ist das?)
Meine Damen und
Herren! Artikel 51 des Bundes-Verfassungsgesetzes unterscheidet das automatische
und das gesetzliche Budgetprovisorium. Wir alle kennen den Regelfall, wie wir
im Hohen Haus Budgets, Bundesfinanzgesetze, Budgetbegleitgesetze einbringen,
nämlich normalerweise zehn Wochen vor Beginn des neuen Jahres, im Regelfall
gibt es im Dezember eine Beschlussfassung. Aber natürlich haben die Väter
unserer Verfassung auch Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass das nicht
möglich ist.
Wir sind jetzt
genau in dieser Situation. Ein automatisches Budgetprovisorium ist in Kraft.
Das ist nicht neu, das ist in Österreich zum dritten Mal der Fall, daher ist
das eine weder aufgeregte noch besonders problematische Situation. Zuletzt
hatten wir diese Situation im Jahr 1999, als Rudolf Edlinger das Budget
nicht im Herbst in den Nationalrat bringen konnte und es daher keinen Beschluss
gegeben hat.
Dieser
Artikel 51 des Bundes-Verfassungsgesetzes regelt in Absatz 5, dass
man auf der Grundlage eines automatischen Budgetprovisoriums Finanzschulden nur
bis zur Hälfte der im letzten Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Höchstbeträge
eingehen darf. Diese Höchstbeträge waren in etwa 22 Milliarden €.
50 Prozent davon dürfen wir auf der Grundlage des automatischen
Provisoriums aufnehmen, also in etwa 11 Milliarden €.
Abgestimmt mit dem
Rechnungshof wissen wir, dass wir diese Grenze von 11 Milliarden € in
etwa im Laufe des Monats Aprils überschreiten würden. Danach könnten wir nur
noch mit kurzfristigen Geldern – so genannten Kassenstärkern –
unsere Verpflichtungen erfüllen. Das käme den Steuerzahler wesentlich teurer,
es würde zu Mehrbelastungen von jenseits der 15 Millionen € führen.
Es ist klar, eine solche Vorgangsweise macht keinen Sinn. Der vernünftigste Weg ist: Stellen wir die Liquidität der Republik auf gesetzlicher Basis sicher, stellen wir sie auf der Basis eines ge-