Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 120

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1. Sofortige Anmeldepflicht der Dienstnehmer durch die Arbeitgeber bei den Gebietskranken­kassen nach Abschluss des Dienstvertrages und flächendeckende Kontrollen durch Organe der GKK in verstärktem Ausmaß.

2. Schaffung des Straftatbestandes „Sozialbetrug“ und strafrechtliche Verfolgung von Betrü­gereien gegenüber dem Steuer- und Sozialversicherungssystem, in wirkungsvoller, ab­schrecken­der Weise.

3. Bei öffentlichen Aufträgen dürfen nur Firmen berücksichtigt werden, die unter der Einhaltung österreichischer Normen und dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht ihre Preisgestal­tung vorgenommen haben.

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Ich ersuche Sie, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.55


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von den Abgeordneten Riepl und GenossInnen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend die strafrechtliche Verfolgung von Schwarzbeschäftigung ist hinreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung und wird abgestimmt werden.

Als letzter Redner hiezu hat sich Herr Abgeordneter Böhm für 5 Minuten zu Wort gemeldet. – Bitte.

16.56


Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich halte heute meine Jungfernrede hier im Hohen Hause, und ich bin stolz darauf, dass ich als erster Salzburger Abgeordneter für meine Fraktion seit 1945 hier an dieser Stelle stehen darf.

Ich bin Unternehmer aus der Stadt Salzburg, aber ich glaube, dass ich die Stadt Salzburg nicht vorstellen muss. Salzburg ist eine der drei schönsten Städte dieser Erde, wie allgemein be­kannt, und es ist daher sicherlich nicht notwendig, Ihnen Salzburg vorzustellen. (Ruf bei der SPÖ: Mozartkugel!) – Danke für die Mozartkugel! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Wir Salzburger Unternehmer wurden immer knapp bei Kasse gehalten und mussten uns des­halb immer genau an Budget- und Bilanzdaten und -kriterien halten, um zu überleben. So, wie das für uns Unternehmer gilt, gilt das letztendlich auch für den Staat. Der Staat muss die ent­sprechenden Kriterien genauso einhalten und mit der gleichen Genauigkeit kalkulieren, wie wir kleinen Unternehmer das immer schon gewohnt waren.

Das für den Maastricht-Vertrag relevante gesamtstaatliche Defizit nimmt der Finanzminister mit 2,8 Milliarden € an. Das Maastricht-Defizit des Bundes wird laut Grasser bei 1,6 Prozent liegen. Seitens der Länder rechnet er daher nur mehr mit einem Überschuss von 0,3 Prozent, um das gesamtstaatliche Defizit von 1,3 Prozent zu erreichen.

Die Erwartungen des Ministers waren damit deutlich positiver als die der Wirtschaftsforscher, die in den jüngsten Prognosen für das kommende Jahr ein Minus von 1,4 bis 1,6 Prozent erwar­ten. Den Prognosen Grassers liegt ein nach unten korrigiertes Wirtschaftswachstum von 1,8 Prozent für 2003 zugrunde. Die Defiziterwartungen für heuer liegen zwischen minus 1,8 Prozent laut EU-Kommission und 1,5 Prozent laut Wifo und IHS. Für das kommende Jahr werden Werte von minus 1,6 Prozent bis minus 1,4 Prozent angegeben.

Rüffel für Budgetsünder Deutschland, Frankreich und Portugal, so hieß es erst kürzlich. – Wollen Sie, dass Österreich so wie Deutschland, Frankreich und Portugal an den europäischen Pranger gestellt wird? Wir wollen das nicht! EU-Finanz- und Wirtschaftskommissar Pedro Solbes empfahl dem Finanzministerrat, Deutschland und Portugal wegen ihrer hohen Budget­defizite zu verwarnen.

 


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