Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 143

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ständigen Bundesministerium ressortieren. (Abg. Eder: Wenn wir gleich ein paar aus­tau­schen ...!)

Sie haben – und das geschieht auch in der öffentlichen Diskussion – die Sorge über die budge­täre, personelle und infrastrukturelle Ausstattung – und das ist eine durchaus berechtigte und gute Sorge – vermischt mit der Sorge über die Unabhängigkeit. Die Unabhängigkeit wird durch die Bundesverfassung garantiert, weil die unabhängige Behörde in der Jurisdiktion unabhängig ist, wie schon der Titel sagt. Sie wird auch von den Höchstgerichten überprüft. Daher wird – davon bin ich hundertprozentig überzeugt – der Unabhängige Bundesasylsenat weiterhin so Recht sprechen, wie er es jetzt schon tut, weil seine Entscheidungen sonst vom Verwaltungs­gerichtshof verändert beziehungsweise aufgehoben werden. Aber Sie vermischen die Ängste – und das tut mir Leid, weil wir auf diese Weise hier nicht zu einer inhaltlichen Diskussion kom­men (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen) –, die verwaltungstechnischen Ängste derje­ni­gen im UBAS, die nicht zum Innenministerium wollen, aus welchen Gründen auch immer (Abg. Eder: Weil sie den Strasser kennen!), mit der Frage, ob die Unabhängigkeit gewährleistet ist oder nicht. (Abg. Mag. Stoisits: Weil sie das Innenministerium kennen!) Und diese Dis­kussion, Frau Kollegin Stoisits, ist eigentlich eine unnötige. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich kann Ihnen auch einige andere Beispiele für Einrichtungen nennen, wo das üblich ist, zum Beispiel das Bundesvergabeamt, den Obersten Patent- und Markensenat oder die Finanz­marktaufsicht, die immer zum jeweils fachlich zuständigen Ministerium ressortieren. Ich stelle fest, Sie haben sich eigentlich auch in der Vergangenheit das Bundesministeriengesetz und die Verwaltung nicht wirklich angeschaut, was mich bei Ihnen, Herr Kollege Wittmann, schwer enttäuscht.

Nur ein Wort noch zur Kritik an der Größe der Bundesregierung: Herr Abgeordneter Cap sprach von einer ungeheuren Aufblähung der Bundesregierung. Ich darf Sie darauf hin­weisen: Es ist dies noch lange nicht die größte Bundesregierung. Die größte Bundesregierung – diesen fragwürdigen Titel trägt die Alleinregierung Kreisky IV. Damals gab es nämlich 23 Mit­glieder der Bundesregierung, und das war eine sozialdemokratische Regierung! (Beifall bei der ÖVP.) Das hat der Herr Abgeordnete und Klubobmann der Sozialdemokraten nicht kritisiert, wahrscheinlich weil er es nicht weiß. (Abg. Eder: Da haben wir etwas weitergebracht!)

Die haben etwas weitergebracht, Herr Kollege? – Das ist absurd! Sie müssen schon vergleichen, und dann werden Sie feststellen: Der Arbeitsaufwand von damals und jetzt ist ein wesentlich anderer, weil es damals nicht die Verpflichtung gab, in der Europäischen Union ständig die Vertretung Österreichs wahrzunehmen. (Ruf bei der ÖVP: Die haben keine Ahnung!) Daher ist der Arbeitsaufwand in Wirklichkeit gestiegen, und trotzdem ist diese Regierung wesentlich kleiner. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke auch, dass diese Diskussion in Wirklichkeit kleinlich ist und an den tatsächlich wichti­gen Dingen vorbeigeht. Aber das ist nichts Neues, Sie pflegen die politische Diskussion auch so zu führen. (Abg. Dr. Wittmann: Aber die Vorgängerregierung war schon kleiner! – Weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Wichtig ist, dass effizient und erfolgreich für das Staatsganze gearbeitet wird und öster­reichische Interessen in Europa und der Welt erfolgreich vertreten werden. Das wird diese Bundes­regierung leisten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte folgenden Abänderungsantrag, der die Einfügung einer Überschrift beinhaltet, ein­bringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 69/A der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner betreffend ein Bundesgesetz, mit dem


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