Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 144

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das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2003) in der Fassung des Ausschussberichtes (30 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag 69/A der Abgeordneten Molterer, Scheibner betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2003) in der Fassung des Ausschussberichtes (30 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

1. In Z 5 wird in Z 1 des dem § 17b anzufügenden Abs. 15 vor dem Ausdruck „Abschnitt J“ die Wortfolge „die Überschrift des Abschnittes J“ eingefügt.

2. Nach Z 19 wird die folgende Z 19a eingefügt:

„19a. Die Überschrift des Abschnittes J des Teiles 2 der Anlage zu § 2 lautet:

„J. Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz““

*****

Es geht dabei also lediglich um die Einfügung einer Überschrift.

 

In einem Kommentar stand zu lesen, dass das Bundesministeriengesetz nicht der große Wurf sei. – Natürlich nicht, das ist auch nicht Aufgabe des Bundesministeriengesetzes! Das ist vielmehr die Arbeit der Bundesregierung, und das wird diese Bundesregierung auch leisten! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Großruck – in Richtung SPÖ –: Das war Qualität, Herr Kollege!)

18.40


Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Baumgartner-Gabitzer, darf ich Sie kurz zu mir bitten, um abzuklären, ob da nicht ein kleines Missverständnis bei der Formulierung vorliegt.

Wir gehen inzwischen in der Debatte weiter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Gla­wischnig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.41


Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren Staatssekretäre und ‑innen – nein, nur ‑äre! Hohes Haus!

Ein Bundesministeriengesetz hat natürlich den Sinn und den Zweck, die Arbeitsaufteilung einer Bundesregierung gut zu gestalten. Ich denke, da gibt es nicht nur personelle Bedürfnisse und aktuelle politische Bedürfnisse, sondern da gibt es vor allem auch sachpolitische Zusam­menhänge, die man möglichst objektiv lösen kann. (Abg. Mag. Molterer: Genau!) Ich habe den Eindruck, dass gerade diese Bundesregierung große Schwierigkeiten gehabt hat, auf die Sach­bedürfnisse einzugehen (Abg. Mag. Molterer: Nein, da täuschen Sie sich!), und vor­wie­gend die personellen und aktuellen Bedürfnisse – wie es Frau Baumgartner-Gabitzer scho­nungslos offen auch gesagt hat – organisiert hat. Ich möchte im Folgenden ein paar Beispiele dazu nennen.

Eines der großen Ziele des Zehn-Punkte-Programms von Wolfgang Schüssel war die Bün­delung der Forschungsagenden. Das war eine der hervorgehobenen Prioritäten des Zehn-Punkte-Programms. Ich weiß jetzt nicht, wer dagegen war, aber da der Parteichef und Spitzen­kandidat der ÖVP massiv für diese Bündelung war, kann ich daraus nur schließen, dass die FPÖ dagegen war und sich in den Verhandlungen durchgesetzt hat. Tatsächlich ist nämlich die Zersplitterung der Forschungsagenden bestehen geblieben, und das ist ein massiver Nachteil für die österreichische Forschungslandschaft, gerade da wir wissen, dass wir im EU-weiten Vergleich sehr weit hinten liegen und großen Aufholbedarf haben.

 


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