Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 180

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innerhalb eines relativ kurzen Zeitabschnittes die Aufgaben des Versöhnungsfonds effizient zu vollenden.

Die Verlängerung um ein Jahr soll auch den Partnerorganisationen ein Ansporn sein, selbst rasch zu arbeiten und effektiv zu handeln. Bisher hat der Fonds über 97 000 Anträge ehe­maliger Sklaven- und Zwangsarbeiter positiv abgeschlossen, wobei insbesondere das effiziente und unbürokratische Vorgehen bei der Behandlung der Anträge durch die Mitarbeiter des Fonds von allen Seiten gelobt wurde. Ich möchte hier herausstreichen, dass wir als österreichischer Fonds eine sehr gute Basis und ein hervorragendes Gesprächsklima zu den Partner­orga­nisationen im Osten haben.

Es ist selbstverständlich auch das entschiedene Bestreben des Fonds, alle nur denkbaren potenziellen Antragsteller in aller Welt ausfindig zu machen. Zu diesem Zweck hat es eine intensive Publizitätskampagne in allen renommierten Zeitungen dieser Welt gegeben, von denen wir erwarten können, dass sie diesbezüglich Anspruchsberechtigte erreichen.

Es gab aber auch eine Aktion, nämlich die Überprüfung von Listen, welche bei anderen Partner­organisationen eingegangen sind. So haben wir erfahren müssen, dass beispielsweise bei der International Organization for Migration, einer Partnerorganisation der deutschen Stiftung, An­träge eingegangen sind, die uns zuzurechnen sind. Wir wollen den Fonds nicht schließen, be­vor wir nicht auch diese Anträge erledigt haben.

Lobenswert ist weiters die Tatsache, dass der Fonds auch alle Personen angeschrieben hat, die jemals mit dem Nationalfonds Kontakt aufgenommen hatten. Daher glauben wir, dass wir auch dadurch eine breite Streuung der Information zustande gebracht haben.

Mit der Verlängerung der Antragsfrist und der Verlängerung der Funktionsdauer sollen dann möglichst alle ehemaligen Zwangsarbeiter oder Sklavenarbeiter erfasst werden können – der­zeit sind in etwa bereits 70 Prozent erfasst –, damit sie die freiwillige symbolische Leistung für ihr erlittenes Unrecht auch erhalten. Sie signalisieren uns immer wieder, dass das für sie eine besondere Geste darstellt, da sie manchmal in ihre Heimatländer nach Hause kommend als Helfershelfer der Feinde betrachtet wurden, verdächtigt und verfolgt worden sind und als Heimkehrer deshalb selbst wieder in Haft geraten sind. Sie sagen uns, wir sind die Ersten, die sie als Opfer des Nationalsozialismus betrachten, und diese soziale Geste hilft ihnen gele­gentlich fast mehr als das Geld, das wir überweisen.

Es freut mich, dass wir hier im Parlament zu diesem Thema wahrscheinlich einen einstimmigen Beschluss zustande bringen werden, und es freut mich, dass wir mit diesem Gesetz, mit der Verlängerung der Frist für den Fonds, mit der hervorragenden Arbeit derer, die die Dinge im Fonds abwickeln, der Welt zeigen können, dass wir uns ernsthaft bemühen, unsere Ver­gan­genheit aufzuarbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.14


Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Vorrednerin hat eigentlich alles gesagt, was sachlich zur Novelle betreffend Ver­länge­rung des Versöhnungsfondsgesetzes beziehungsweise des Nationalfondsgesetzes zu sagen ist. Ich möchte das daher nicht wiederholen.

Wichtig ist es mir, zu sagen, dass damit eine Arbeit sachgerecht zu Ende geführt werden kann, die in den neunziger Jahren unter dem Titel „Vergangenheitsbewältigung“ begonnen wurde. Ich erinnere an die Vranitzky-Rede im Jahr 1991 mit dem Eingeständnis, dass Österreich nicht nur Opfer, sondern vor allem Täter war und dass es eine Mitverantwortung Österreichs an den Verbrechen des Nationalsozialismus gibt.

 


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