Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 186

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Ich möchte ganz kurz zur Geschichte der Anerkennung der orthodoxen Kirchen etwas sagen: Die armenisch-orthodoxe Kirche wurde schon 1972 durch eine Verordnung des Bundes­ministe­riums beziehungsweise des damaligen Bundesministers anerkannt, und die syrisch-orthodoxe Kirche wurde im Jahr 1988 durch eine entsprechende Verordnung anerkannt.

Es ist sozusagen nunmehr eine Frage der verfassungsrechtlichen Gleichbehandlung auch im Zusammenhang mit dem Staatskirchenrecht, das eine formelle Parität vorsieht, dass wir auch die koptisch-orthodoxe Kirche durch ein Bundesgesetz anerkennen.

Ich möchte hier auch erwähnen, dass es Kardinal Christoph Schönborn war, der sich für diese Anerkennung der koptischen Kirche in Österreich persönlich sehr eingesetzt hat, welche nach der letzten Volkszählung im Jahre 2001 etwa 3 000 Mitglieder zählt und die derzeit über das Bundesgesetz den Rechtsstatus als religiöse Bekenntnisgemeinschaft hat. Im Sinne der Gleich­behandlung wollen wir allerdings heute dieses Bundesgesetz verabschieden.

Ich denke, es ist auch Ausdruck eines liberalen Rechtsstaates und einer offenen Gesellschaft, wie wir mit Religionsgemeinschaften in Österreich umgehen, und es ist dies zweifelsohne ge­rade in diesen Tagen auch ein wesentlicher Beitrag zur Völkerverständigung. – Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.37


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Abge­ordneter Dr. Rada. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.37


Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Was die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage betreffend die orientalisch-orthodoxen Kirchen anlangt, bin ich durchaus der Meinung meines Vorredners.

Er hat die gesamte Entstehungsgeschichte sehr ausführlich dargelegt. Für Österreich doku­mentiert sich wieder einmal ein gewisser kultureller Pluralismus, zu dem sich Österreich immer wieder bekannt hat und zu deren Mannigfaltigkeit sicherlich auch die Religionsgemeinschaften gehören.

Es steht in der Regierungsvorlage, dass dadurch dem Bund keinerlei Kosten erwachsen wer­den, wiewohl durch dieses Gesetz, das wir heute beschließen werden, auch für die Pflicht­schüler der Religionsunterricht verpflichtend werden wird, so entsprechende Lehrer von dieser Religionsgemeinschaft auch angeboten werden. In Anbetracht des Umstands, dass nur etwa 1 600 Personen tatsächlich diesen Glauben in Österreich bei der Volkszählung genannt und sich dazu bekannt haben, kann man davon ausgehen, dass in der Tat nur geringe oder keine Kosten für den Religionsunterricht entstehen werden, weil diese Menschen auf ganz Österreich verteilt sind, auch wenn es da und dort, vor allem in den Großstädten, derzeit schon Ballungs­zentren gibt und vermehrt noch geben wird.

Wenn dadurch keine Kosten erwachsen, dann ist das sicherlich für den Bund eine erfreuliche Tatsache, denn insgesamt sind wir gerade dabei, für den Bildungsbereich doch gravierende Einsparungsmaßnahmen vorzunehmen. Sicherlich glauben allerdings weder Lehrer noch Standes­vertreter, dass die Unterrichtsstunden nur deswegen gekürzt werden, damit unsere Schülerinnen und Schüler weniger lang in der Schule sind. (Abg. Amon: Zum Thema!) Vielmehr geht es dabei klar und eindeutig um Einsparungseffekte, denn jeder, der einiger­maßen rechnen kann, wird auch wissen: Weniger Unterricht bedeutet auch weniger Lehrer­stunden und damit weniger Dienstposten.

Österreich ist mit diesem Gesetz insgesamt sicherlich gut bedient und dokumentiert weiterhin seine Weltoffenheit, seine Toleranz und seinen Pluralismus (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.39


 


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