Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 188

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Ich sage Ihnen: Wer den Bericht über diesen Fall gesehen hat und sich jetzt hier im Parlament hinsetzen kann und wieder damit rechnen muss, dass es zu weiteren Vertagungen kommt und kein Beschluss gefasst wird, dass das zulässig ist, dem kann, glaube ich, nicht wohl in seiner oder ihrer Haut sein.

Es ist einfach unfassbar! Wer sich näher mit der Gehörlosensprache, der Gebärdensprache, und mit der Situation Gehörloser befasst und mitbekommt, dass das Verständnis und die Auffassung über das Lippenlesen nur in einem sehr minimalen Ausmaß möglich ist, der kann sich doch nicht hinstellen und nachher so tun, als wäre das kein Problem! (Abg. Neudeck: Zur Sache!) Auch wenn Sie „Zur Sache!“ rufen, werden Sie sich das jetzt noch anhören müssen!

Ich kann Ihnen bei dieser Gelegenheit nur ankündigen, dass wir diese Angelegenheit in dieser Gesetzgebungsperiode mit allen uns zu Gebote stehenden Möglichkeiten und mit allem Nachdruck hier im Parlament vertreten werden. Es wird Ihnen nicht so leicht gelingen, das wieder in die Schublade zu legen und durch Vertagung wegzubringen. Wir werden darum kämpfen, dass diese Anerkennung endlich möglich wird! (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

21.44


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Dr. Brader. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.44


Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Zur Beschlussfassung liegt eine Regierungsvorlage vor, auf Grund welcher ein Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der orientalisch-orthodoxen Kirchen in Österreich beschlossen werden soll.

Über die Notwendigkeit zur Erstellung dieses Gesetzes ist schon gesprochen worden, und an­gesichts der vorgeschrittenen Zeit möchte ich mich auch ganz kurz fassen.

Die koptisch-orthodoxe Kirche betrachtet sich selbst als erste Kirche in Afrika und ist die ur­sprüngliche christliche Kirche Ägyptens. Sie führt ihre Entstehung auf das Wirken des Apostels Markus zurück, und sie gilt auch als die Begründerin des christlichen Mönchtums. Der Beginn der seelsorgerlichen Tätigkeit in Österreich geht auf die Stiftung Pro Oriente zurück, und ge­meinsam mit dieser Stiftung hat unser Kardinal Franz König große Verdienste erworben.

Die größten koptisch-orthodoxen Gemeinden gibt es in Wien mit rund 2 000 und in Graz mit 700 Gläubigen. Den Gottesdienst feiern die Kopten in der neuen koptisch-orthodoxen Pfarrkirche Sankt Markus in Wien-Donaustadt. Auch in Graz soll ein neues Gotteshaus entstehen, und in Niederösterreich wird im Schloss Obersiebenbrunn ein Kloster mit Gemeindezentrum errichtet.

Der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich teilweise am Bundesgesetz über äußere Rechts­verhältnisse der griechisch-orientalischen Kirchen in Österreich, gemäß welchem seinerzeit eine ähnliche Rechtssituation wie heute für die orientalisch-orthodoxen Kirchen bestand.

Ohne Beschlussfassung des bestehenden Gesetzentwurfs bliebe die Ungleichbehandlung der koptisch-orthodoxen Kirche bestehen. Diese könnte erst im Jahre 2008 durch Verordnung die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts erlangen.

Ich glaube, dass dieser heutige Beschluss eine sehr weitsichtige Maßnahme ist, die nicht nur im Hinblick auf die Gleichbehandlung der koptisch-orthodoxen Kirche der formellen Parität im österreichischen Staatskirchenrecht Rechnung trägt, sondern durchaus auch der Weiterent­wicklung der ökumenischen Bemühungen der christlichen Kirchen dienen kann. – Ich bitte da­her, dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.46


 


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