Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 193

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Der Herr Präsident ist beschäftigt. Ich sehe, dass das Licht noch nicht leuchtet.

Wir werden also im Ausschuss weiterdiskutieren. Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt davon, dass unsere Vorschläge sehr ausgewogen sind. Aber es sind Vorschläge, und wir sind zu dieser Diskussion bereit. Wir halten es für notwendig, dass diese Diskussion geführt wird, im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch der Bäuerinnen und Bauern, weil Sicherheit gewährleistet sein muss – Sicherheit in Bezug auf die Planung, Sicherheit in Bezug auf die Gesundheit und auf die Umwelt. Daher erwarte ich mir eine interessante, spannende Diskussion im Ausschuss und hoffe, dass Sie einsichtig sind und uns in diesem Bereich entgegenkommen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.01


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

22.01


Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den hier vorliegenden Antrag der Abgeordneten Glawischnig, Petrovic, Pirklhuber und Freun­dinnen, der eine Abänderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, Bundesluftrein­halte­gesetzes und so weiter vorsieht, sehe ich bedauerlicherweise nur im Blickwinkel des 30. März, nämlich im Blickwinkel der niederösterreichischen Landtagswahl. Abgekürzt: ein alter Hut, be­dauerlicherweise nicht einmal mit einem neuen Federl!

Geschätzte Damen und Herren! Es geht hier um den Wunsch, andere Schwellenwerte fest­zusetzen, als sie zurzeit in Österreich der Fall sind. Ich darf Ihnen hier einige vergleichende Zahlen nennen, um zu untermauern, dass die österreichische Lösung, wie sie in der Ver­gangenheit gültig war und auch jetzt gültig ist, eine sehr gute Lösung ist.

Vergleichend bei zwei Tiergattungen: Es gibt bei den Legehennen einen EU-Schwellenwert gemäß einer EU-Richtlinie mit 60 000 Stück. In Österreich sind es beim vereinfachten Verfahren 48 000 Stück, im Schongebiet oder im siedlungsnahen Bereich auf 40 000 Stück reduziert. Der Wunsch der Grünen sieht 20 000 vor – eine Halbierung – und im siedlungsnahen Bereich eine Reduktion auf 10 000; das ist ein Sechstel von dem, was üblich ist.

Ähnlich sind die Dimensionen bei der Sauenhaltung. Die EU-Richtlinie sieht für eine UVP 900 Stück vor. Für das vereinfachte Verfahren in Österreich gilt ein Schwellenwert von 700, im Schongebiet 450. Die Grünen wollen lediglich 200 und im siedlungsnahen Bereich 100. Das ist de facto genau der neunte Teil von dem, was in der entsprechenden Richtlinie vorgesehen ist.

Das würde bedeuten, dass es da zu extremen Mehraufwendungen im Verwaltungsbereich kommt. Das würde bedeuten, dass es zu beachtlichen Kostenintensivierungen kommt. Das kann nicht im Sinne der österreichischen Landwirtschaft sein (Abg. Mandak: Im Sinne der Tiere!), auch nicht im Sinne der österreichischen Konsumenten, weil es darum geht, hoch­wertige Produkte in Österreich für unsere Konsumenten zu produzieren, nicht jedoch die bäuer­liche Produktion aus Österreich zu vertreiben, geschätzte Damen und Herren!

Es hat hier in der Vergangenheit unter Minister Molterer sinnvolle Maßnahmen gegeben. Der neue Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll hat bereits in den letzten Tagen unter Beweis gestellt, dass er diese Stafette aufnimmt. Er hat es mit viel politischem Gewicht getan, indem er dort, wo es umweltrelevant ist, dort, wo es bedeutsam ist – im Verkehrsbereich, im Kraftstoffbereich –, Maßnahmen gesetzt hat, die beispielhaft sind für unser Heimatland, aber auch weit darüber hinaus.

Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.04


 


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