Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll101. Sitzung / Seite 6

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09.00.14Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol, Zweite Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dritter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Hoscher und Schieder.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 d.B.): Bundes­gesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2006 (Bun­desfinanzgesetz 2006 – BFG 2006) samt Anlagen (840 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Gegenstand ist der Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anla­gen (840 der Beilagen). (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzei­chen.) – Darf ich bitten, den Geräuschpegel etwas zu senken!

Ein Wunsch der Generalberichterstatterin auf eine mündliche Berichterstattung liegt nicht vor.

Wir werden die Debatte entsprechend unseren Gepflogenheiten so führen, dass allge­meine, eigentlich in die Generaldebatte gehörende Ausführungen im Zusammenhang mit den Beratungsgruppen I und II gemacht werden können.

Ferner ist beabsichtigt, die Beratungsgruppen I und II unter einem zu verhandeln.

Bei der Verhandlung des Bundesvoranschlages werden die entsprechenden Budget­kapitel am selben Tag jedenfalls zu Ende beraten werden.

Die vorgesehene Gliederung der Debatte und Abstimmung im Sinne des § 73 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist dem ausgegebenen Arbeitsplan zu entnehmen.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestal­tung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß ist eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158 Minuten, Freiheitliche 108 Minuten sowie Grüne 117 Minuten.

Die Redezeit des für die jeweilige Beratungsgruppe zuständigen Regierungsmitgliedes, die 20 Minuten überschreitet, beziehungsweise die Redezeit des für die jeweilige Bera­tungsgruppe zuständigen Staatssekretärs, die 10 Minuten überschreitet, soll auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden.

Ferner wird die Redezeit ressortfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staatssekretäre jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden.

Ausgenommen hievon ist die Redezeit des Vizekanzlers bei der unter der Beratungs­gruppe I und II abgehaltenen Generaldebatte, sofern die Redezeit die Dauer von


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