Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 148

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ren! Aber so reden wir wieder von einer neuen Planung, so reden wir von 10 bis 15 Jahren. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Wissen Sie, was in dieser Zeit passiert? – In dieser Zeit werden Millionen Tonnen von Gütern mit LKWs über die Straßen zu Lasten der Bevölkerung, die dort beheimatet ist, geführt. Aber das ist der ÖVP Wurscht! (Zwischenruf der Abg. Steibl.) Ihr geht es dar­um, Prestige zu haben! Es geht ihr darum, eine Landtagswahl, die nicht mehr zu retten ist, im letzten Moment noch zu retten. Das wird Ihnen nicht gelingen, meine Damen und Herren von der ÖVP! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

17.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Spezialberichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beratungsgruppe X des Bundesvoran­schlages 2006.

Diese umfasst das Kapitel 65 des Bundesvoranschlages in 830 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Gemäß § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die Abstimmung über die bei der Verhandlung der Beratungsgruppe X des Bundesfinanzgesetzes eingebrachten Entschließungsanträge sogleich vorzunehmen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG um Bestimmungen über eine Infrastrukturkompetenz des Bundes ergänzt wird.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wittauer, Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Realisierung des Semmering-Basistunnels.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist eine namentliche Abstim­mung durchzuführen.

Ich gehe daher folgendermaßen vor: Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte. Sie tragen den Namen des oder der Abge­ordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungs­weise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wittauer, Miedl, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Wimmer, mit dem Namens­aufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Jakob Auer wird ihn später ablösen. – Bitte.

 


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