Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 126

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. 7 Minuten Redezeit. Um 15 Uhr unterbreche ich, Frau Abgeordnete! – Bitte.

 


14.50.22

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ganz klar ist, dass die EU-Vorlage über die Exekutionsordnung durchaus positiv zu sehen ist. Es ist eine Verein­heitlichung und eine Vereinfachung. Elektronische Systeme wirken in diesem Fall im Sinne einer Verbesserung des Rechtszustandes.

Unsere Bedenken sind ähnlich wie jene des Kollegen Maier. Auch wir sehen die Anhebung der Wertgrenze auf 30 000 € als kritikwürdig an. Deshalb liegt auch ein Antrag auf getrennte Abstimmung vor. Sie können sicher sein, wir Grüne werden den Gesetzesvorschlag in dritter Lesung durchaus mittragen. Die Anhebung der Wert­grenze auf 30 000 € werden wir noch hinterfragen und unsere kritische Position durch unser Abstimmungsverhalten dokumentieren.

Herr Kollege Donnerbauer, Ihre Ausführungen sind durchaus überdenkenswert. Ich gebe Ihnen schon Recht, vielleicht besteht da ein kleines Missverständnis. Allerdings glaube ich nicht, dass sich die Juristen der Arbeiterkammer geirrt haben. Insofern halte ich unsere Bedenken nach wie vor aufrecht, dass gerade bei kleineren Schuldnern sehr wohl Augenmaß gewahrt werden muss und diese Regelung nicht günstig ist.

Drei, vier Sätze möchte ich zu dem Antrag, der von Seiten der Kollegin Fekter und von Seiten des Kollegen Böhmdorfer zur Organisation der Bezirksgerichte Graz und zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes vorgelegt wurde, sagen. Diesbezüglich ist unsere Ablehnung ganz eindeutig. Sie kennen die Diskussion um den Standort von Jugendgerichtshöfen. Wir sind der Meinung, dass gerade für die Jugendgerichtshöfe Extra-Agenden, Extra-Personal und auch eine Extra-Organisation zuständig sein sollen. Das war ein langer Diskurs, der besonders auch in Wien zu einer sehr heftigen Auseinandersetzung geführt hat.

Ihr Antrag, dass man auf Grund der baulichen Maßnahmen, die in Graz nur verzögert greifen, eine Regelung trifft, die unserer ursprünglichen Intention zuwiderläuft, ist des­halb nicht zu unterstützen. Ich muss sagen, wir brauchen in der Jugendgerichtsbarkeit generell einen anderen Weg, als Sie einschlagen, und da ist Ihr Antrag nicht förderlich.

Klar ist, dass wir auf der einen Seite zustimmen, auf der anderen Seite ablehnen. In diesem Sinne möchte ich die nächste RednerIn folgen lassen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

14.52


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.53.01

Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hau­ses! Ich möchte gleich auf Ihre Ausführungen zurückkommen, Frau Dr. Moser.

Es ist für die Jugendgerichtsbarkeit eine eigene Organisation in ganz Österreich vorhanden. Es ist, Frau Dr. Moser, auch ein eigenes – wie Sie sagen – Personal vor­handen, vor allem auch Richter. Es sind auch eigene Gerichtsgebäude, nämlich Zellen für die Jugendlichen vorhanden und es gibt auch einen eigenen Jugendstrafvollzug.

 


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