Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 179

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Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

17.42.05Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 6 und 7 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Glaser. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.42.31

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Wenn wir jetzt wieder zur Exekutionsordnungs-Novelle zurückkom­men, so möchte ich zunächst daran erinnern, dass wir eigentlich erst vor zwei Jahren die letzte Novelle zu diesem Gesetz beschlossen haben und damals der Meinung waren, dass wir mit dieser Novelle mehr Effizienz bei der Schuldeneintreibung er­reichen werden, was dann ja auch passiert ist.

Die Dynamik der Entwicklung in diesem Bereich zeigt aber, dass man immer neue Antworten finden muss, weil es immer neue Facetten im Bereich der Schulden­eintreibung zu berücksichtigen gilt. So werden zum Beispiel jetzt mit dieser Novelle die Summen, die im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden können, von 10 000 auf 30 000 € erhöht, oder es wird die direkte Anwendung des europäischen Voll­streckungstitels ermöglicht, es wird kein eigenes österreichisches Verfahren mehr dazu notwendig sein.

Oder: Es ist die Abgabe des Vermögensverzeichnisses erleichtert, beziehungsweise wird es erstmalig – und auch das ist erwähnenswert – Entschädigungen für nicht beteiligte Dritte geben.

Es gibt noch einige andere Facetten, die mit dieser Exekutionsordnungs-Novelle neu geregelt werden und dazu beitragen sollen, dass die Schuldeneintreibung effizienter wird.

Ich glaube – und es wurde auch von einigen Vorrednern schon darauf hingewiesen –, dass wir dabei aber nicht übersehen sollten, dass es neben mehr oder weniger professioneller Schuldenmacherei Fälle geben wird, wo jemand durch ein Unglück in eine solche Situation kommt, durch Leichtfertigkeit in eine solche Situation kommt, oder wo vor allem auch unerfahrene Jugendliche mit dem Problem Exekution wegen zu hoher Schulden konfrontiert sind. Ich glaube auch, dass es durchaus richtig ist – und auch das wurde von Vorrednern aus den verschiedenen Fraktionen bereits angesprochen –, wenn wir uns überlegen, auch begleitend Maßnahmen zu setzen und uns nicht nur auf die Strenge des Gesetzes zu verlassen.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir bei Kreditvergaben vorsichtig sind, dass es wichtig wäre, bei Handybetreibern und Versandhäusern Bewusstseinsarbeit zu leisten, auch in der Schule und am Arbeitsplatz. Vielleicht wäre auch ein Ansatz, dass man betroffene Jugendliche selbst zu anderen Jugendlichen reden lässt, ähnlich wie es zum Beispiel in Führerscheinverfahren zurzeit der Fall ist.

Ich glaube ganz einfach – und das ist mir ein persönliches Anliegen –, dass das Wort Exekution allein schon etwas Grausiges ist – und die Umsetzung ebenfalls etwas sehr Unangenehmes. Wir müssen zwar einerseits die Strenge des Gesetzes walten lassen, um in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass Pflichten einzuhalten sind, ich glaube aber, dass es gerade bei Jugendlichen genauso notwendig ist, dass wir begleitend und präventiv entsprechende Bewusstseinsarbeit und Aufklärungsarbeit leisten. Und das


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