Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 180

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sollten wir neben der Umsetzung der Gesetze genauso ernst nehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.46


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Frau Bundes­ministerin Mag. Miklautsch. – Bitte, Frau Minister.

 


17.46.15

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohes Hauses! Ich möchte mich zuerst auf die Exekutionsordnungs-Novelle beschränken. Diese verfolgt wesentliche Ziele – mein Vorredner hat es ja schon ausgeführt –, nämlich eine Verbesserung der Effizienz des Exekutionsverfahrens, den Ausbau des IT-Einsatzes im Exekutionsverfahren, die Anpassung der Exekutionsordnung an die Verordnung über den europäischen Ver­streckungstitel, aber auch die Adaptierung der Vergütung der Gerichtsvollzieher nach dem Vollzugsgebührengesetz.

Aus der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt konnte ich entnehmen, dass ins­besondere die Opposition Bedenken hat im Hinblick auf die Einführung des ver­einfachten Verfahrens, welches nunmehr bis zu einer Streitwertgrenze von 30 000 € geht. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang berichten, dass unsere Erfahrungen mit diesem vereinfachten Verfahren im Exekutionsverfahren sehr gut sind. 85 Prozent der Klagen werden bereits jetzt auf elektronischem Wege eingebracht – nach der ZPO ist es ja möglich, bis 30 000 € auf elektronischem Wege eine Klage einzubringen, die so genannte Mahnklage –, und 60 Prozent aller Exekutionsverfahren werden bereits derzeit im Wege des vereinfachten Verfahrens durchgeführt.

Ich gebe auch zu bedenken, dass uns bei dieser Exekutionsordnungs-Novelle sehr wohl bewusst war, dass der Verpflichtete auch ein besonderes Schutzbedürfnis hat. Daher wird die Exekutionsbewilligung auch im Vorfeld bereits zugestellt, und es gibt natürlich dann die Möglichkeit, Einspruch zu erheben und alle Rechtsmittel, sollten sie erfolgreich sein, dann auch tatsächlich zur Anwendung zu bringen.

Für uns war es in diesem Zusammenhang wichtig, eine Gleichstellung insoweit herbei­zuführen, als auf elektronischem Weg nunmehr nach der ZPO bis zu einem Streitwert von 30 000 € der IT-Einsatz möglich ist und wir auch im Exekutionsverfahren den gleichen Schwellenwert einführen wollten. Ich glaube, dass dies eine sehr gute Sache ist.

Der zweite Punkt, der heute hier angesprochen worden ist und der auch unter diesem Tagesordnungspunkt besprochen und abgestimmt werden wird, ist die Gerichts­organisation in Graz. Es wurde bereits mehrfach gefragt, warum wir hier die Verlän­gerung um ein Jahr brauchen. Ich bin gerne bereit, das aufzuklären.

Wir haben im April dieses Jahres begonnen, in Graz das Bezirksgericht Graz-West zu bauen. Es ist dort zu Bauverzögerungen gekommen, und wir schaffen es nicht, bis Dezember diesen Bau fertig zu stellen. Es wäre aus unserer Sicht wenig zweckmäßig gewesen, die Gerichtsorganisation in Graz praktisch in einem Haus zu vollziehen. Daher haben dankenswerterweise die Abgeordneten Fekter und Böhmdorfer den Antrag eingebracht, dass man die Frist für die Gerichtsorganisation in Graz um ein Jahr verlängert, damit dann das Gerichtsgebäude in Graz-West tatsächlich voll funktions- und einsatzfähig ist. Ich bitte Sie daher auch zu diesem Vorhaben um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Vorläufig letzte Rednerin dazu ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Frau Kollegin, bitte.

 


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