Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 122

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für eine unterschiedliche Behandlung ausschlaggebend gewesen seien. Wo man hier behinderten Menschen entgegenkommt, konnte im Ausschuss auch von den Pflichtver­teidigerInnen dieses Gesetzes jedenfalls nicht erklärt werden, und auch die Frau Minis­terin ist heute leider die Antwort schuldig geblieben. (Zwischenruf des Abg. Scheib­ner.)

Selbst wenn es gelingt, trotz aller Schwierigkeiten diesen Beweis zu führen, sind die Rechtsfolgen eher bescheiden. Es wird nur ein Vermögensschaden anerkannt und eine Entschädigung für die persönliche Beeinträchtigung gewährt. Es gibt aber keinen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung der Diskriminierung. – Letzteres zeigt ganz deutlich, dass es Ihnen nicht wirklich darum geht, das Leben behinderter Men­schen zu erleichtern. Diesen Menschen geht es nämlich nicht ums Geld, sondern es geht ihnen darum, barrierefrei am Leben teilnehmen zu können und nicht wegen einer Behinderung ausgeschlossen zu werden.

Behindert ist, wer behindert wird, und dieses Gesetz behindert die Betroffenen an der Durchsetzung ihrer Rechte. Die Mängel wurden von Kollegin Haidlmayr und von Kolle­gin Lapp schon sehr deutlich dargestellt, und mit diesen Mängeln fügt sich das Behin­dertengleichstellungsgesetz nahtlos in die Reihe jener Gesetze ein, mit welchen EU-Richtlinien nicht nur zu spät, sondern auch fehlerhaft umgesetzt werden. Und das ist beschämend, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.12


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

 


14.12.12

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Meine sehr geehrten Herren Staatssekretäre! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Bevor ich auf die Ausführungen meiner Vorrednerin eingehe, die mir viel Anlass gegeben hat, einiges dazu festzustellen, möchte ich meinem Kollegen, unserem Chef­verhandler Franz-Joseph Huainigg, meinen Respekt dafür ausdrücken, wie er dieses Gesetz verhandelt hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich habe ihn in der letzten Zeit unterstützen dürfen, und ich sage wirklich „dürfen“, weil ich gesehen habe, welche Energie, welches Engagement und welche Unermüdlichkeit er in die Durchsetzung dieser Interessen der Behinderten gesetzt hat. Das nötigt mir tiefsten Respekt ab, und das möchte ich dir ausdrücklich hier sagen, lieber Franz-Joseph! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte aber auch an den Dank anschließen, der an die anderen Beteiligten ausge­sprochen wurde. Auch ich habe festgestellt, dass zum Beispiel die Wirtschaft als einer der Partner in den Verhandlungen zu sehr konstruktiven Gesprächen bereit war. Auch im Sozialministerium habe ich ein unglaubliches Engagement gespürt.

Dieses Gesetz ist für die Behinderten ein sehr wichtiger Schritt. Die Sensibilität, der Mut und auch der Wunsch, den Behinderten einen entsprechenden Gesetzesantrag vorlegen zu können hat den Kolleginnen und Kollegen, die damit beschäftigt waren, Flügel verliehen.

Das heutige Paket – und es ist ja ein Paket für Behinderte –, das die Behinderten­gleichstellung und die Verankerung der Gebärdensprache in der Verfassung beinhaltet, ist ein sehr wichtiger, wesentlicher Impuls und ein Weg – wie Franz-Joseph Huainigg es hier ausgedrückt hat – in Richtung Selbstständigkeit und Selbstbestimmung von Behinderten. Es war dies eine richtige Initiative und ein richtiger Gesetzentwurf.

 


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