Der eigentliche Punkt, und darauf wurde auch schon vom Kollegen Leutner hingewiesen – ich sage es noch einmal deutlich –, ist aber, dass das Ausländerbeschäftigungsgesetz eine so große Anzahl von Differenzierungen von Personengruppen, die ausgenommen sind, vorgenommen hat, genauso wie es eine unzulässig hohe Anzahl von Gruppen geschaffen hat, die unter den Geltungsbereich fallen.
Können Sie noch in jedem Detail erahnen und erfassen, was der Unterschied zwischen einem Volontär, einem Praktikanten, einem Erntehelfer, einem Saisonnier und einem Au-pair-Mädchen (Abg. Riepl: Und einem Grenzgänger!) und beispielsweise einem Grenzgänger ist? – Nein, denn innerhalb dieser Gruppierungen werden wieder Unterscheidungen vorgenommen, die möglicherweise irgendeine sachliche Rechtfertigung haben, aber – wie man an dem Beispiel, das heute unter anderem im „Kurier“ beschrieben wird, klar erkennen kann – an ihre Grenzen stoßen.
Wenn hier in Österreich Menschen – egal,
ob es Erntehelfer/Erntehelferinnen oder auf Montage beschäftigte Personen
sind – Stundenlöhne von 3 € oder gar 1,25 € erhalten, dann muss
ich schon sagen, gerade auch dann, wenn man die besonderen Bedingungen dieser
Beschäftigung auch noch in Betracht zieht, dass bei uns de facto Arbeitsverhältnisse
existieren, wie wir sie sonst nur aus Ländern der Dritten Welt kennen! Es gibt
solche Arbeitsverhältnisse bei uns – und das ist skandalös! (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Da können Sie nicht hergehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und sagen – wie das etwa Kollege Donabauer getan hat –, dass wir den Arbeitsmarkt im Griff haben. – Nichts haben Sie im Griff! (Abg. Donabauer: Missbrauch!) In unserem Lande gibt es Tausende Menschen, die zu völlig inakzeptablen Bedingungen, jedoch legal beschäftigt sind! Im Detail wird es dann sehr schwierig – je nach Kompetenzlage; da könnte ich Ihnen auch noch allerhand erzählen, meine Redezeit ist jedoch gleich aus –, das zu klären.
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz mit den zusätzlichen Bestimmungen, die darin aufgenommen werden, ist da wirklich keine Hilfe, sondern damit wird dieser Zustand nur fortgesetzt.
Ich kann daher den Appell, den bereits ein Vorredner gemacht hat, nur noch einmal aufgreifen und sagen: Schauen Sie sich mit uns gemeinsam dieses Gesetz und sonstige gesetzliche Bestimmungen dazu an! Schauen wir, dass wir das vereinfachen, dass wir die Kompetenzlage klären, dass wir eine effektive Kontrolle ermöglichen, eine Kontrolle, wie sie bei den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht gewährleistet ist! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.41
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte.
20.41
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zunächst einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Ausländerbeschäftigungsgesetz einbringen, der lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Tancsits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird