Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie Vizekanzler Hubert Gorbach:
Versäumnisse früherer Regierungen kann ich nicht von heute auf morgen wieder
gutmachen, aber ich bin dabei. Es ist unrichtig, wenn Sie sagen, ich unternahm
nichts: Die Weichen sind richtig gestellt. Das ist, wie ich vorher ausgeführt
habe, einer der Schwerpunkte im Schienenausbauprogramm. (Beifall der
Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Lentsch.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Die letzte Zusatzfrage formuliert Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte, Herr Kollege.
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Vizekanzler! In die Errichtung der Güterzugumfahrung St. Pölten wurden gemäß Ihren eigenen Angaben bis jetzt über 153 Millionen € investiert, für die seit dem Baustopp 2000 jährlich mehr als 6 Millionen € Bauzins anfallen, ohne dass diese Investition genutzt werden kann. Für die Errichtung und den Betrieb der vierspurigen Hochleistungswestbahn ist aber die Güterzugumfahrung St. Pölten unbedingt notwendig.
Meine Frage an Sie, Herr Vizekanzler: Wann werden Sie dieses wichtige, notwendige Schieneninfrastrukturprojekt endlich fertig stellen lassen?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Vizekanzler Hubert Gorbach: Herr Abgeordneter! An der Wichtigkeit dieser Güterzugumfahrung St. Pölten zweifle ich nicht, da gebe ich Ihnen Recht. Die Notwendigkeit ist aber mittelfristig und nicht kurzfristig, sodass meine Experten mir eben mitteilen – und ich teile diese Meinung –, dass es derzeit andere Prioritäten gibt und wir die vorhandenen Gelder – wie gesagt, so viel wie nie zuvor – anderweitig prioritär einsetzen und mittelfristig diese Umfahrung im Auge haben. Das wird nicht die nächsten drei bis fünf Jahre sein können, aber danach.
Präsident Dr. Andreas Khol: Damit sind alle Fragen der heutigen Fragestunde beantwortet. Ich bedanke mich beim Vizekanzler für die kurze Fragebeantwortung und beende damit die Fragestunde. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat
folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte
Verhandlungsgegenstände:
Anfragebeantwortungen: 2948/AB bis 2955/AB.
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 67 betreffend „Für
eine freie Wahl des Vornamens“, überreicht von der Abgeordneten Gabriele
Heinisch-Hosek,
Bürgerinitiative Nr. 27 betreffend
„Ein Import- und Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen und von Hunde- und
Katzenleder sowie von daraus hergestellten Produkten“.