Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 234

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21.20.2118. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 652/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dr. Christoph Matz­netter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Finanzausgleichsgesetz 2005 (Ausspielungsbesteuerungsänderungs­ge­setz – ABÄG) geändert werden (1043 d.B.)

Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 18. Punkt der Tages­ord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte leitet Herr Abgeordneter Bucher ein. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.

 


21.20.54

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! In diesem Gesetzesantrag geht es um die umsatz­steuerliche Gleichbehandlung von Glücksspielumsätzen inner- und außerhalb von konzessionierten Spielbanken laut einem EuGH-Erkenntnis. Gleichzeitig geht es darum, dass eine steuerliche Gleichbehandlung nicht zu einer höheren Steuer führt.

Ich darf folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 652/A der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Dr. Matz­netter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Finanzausgleichsgesetz 2005 (Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz – ABÄG) geändert werden (652/A), in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (1043 der Beilagen):

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Initiativantrag (652/A) in der Fassung des Berichtes des Finanz­ausschusses (1043 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel II (Änderung des Glücksspielgesetzes) wird wie folgt geändert:

1) Nach Ziffer 2 wird folgende Ziffer 2a eingefügt:

„2a. § 25 Abs. 3 lautet:

„(3) Entsteht bei einem Inländer die begründete Annahme, dass Häufigkeit und Inten­sität seiner Teilnahme am ...

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter, der Antrag wurde verteilt; Sie brauchen ihn nur in den Kernpunkten zu erläutern.

 


Abgeordneter Josef Bucher (fortsetzend): Ich darf um Ihre Zustimmung werben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Bucher in seinen Kernpunkten umfangreich und hinreichend erläuterte Abänderungsantrag ist aus-


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