Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 96

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meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nur jemanden anpatzen, mit dessen politischer Meinung man nicht einverstanden ist, das ist wirklich nicht zu akzeptieren. – Über die Entscheidungen möchte ich überhaupt nicht reden, denn es hat jeder, der von so einer Entscheidung betroffen ist, auch ein Rechtsmittel, und es gibt Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes, es gibt Richtlinien und alles Mögliche.

Im Übrigen, Frau Abgeordnete Stoisits: Herr Romanoski hat nicht aus eigenem Gutdünken oder durch Befürwortung des Ministers diesen Job bekommen, sondern es hat ein Ausschreibungs­verfahren stattgefunden, aus welchem Herr Romanoski als Bester hervorgegangen ist. Das sollten Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen! Sagen Sie das alles den Leuten, die Ihnen die Gerüchte nahe gebracht haben und die Sie motiviert haben, eine solche Anfrage zu stellen!

Folgendes möchte ich Ihnen auch noch sagen: Gerade wir Politiker, die wir nie vor solchen Gerüchten gefeit sind, bei denen immer wieder Denunziationen versucht werden – was mir schon alles über einzelne Kollegen erzählt wurde: von ihrem Privatleben, von ihrem Berufsleben und so weiter! –, sollten ganz entschieden dagegen sein und nicht solche Anfragen stellen, wenn uns solch unbewiesene Gerüchte zugespielt werden. (Abg. Gradwohl: Was war denn in den letzten Jahren?)

Ich werde Ihnen etwas sagen: Wenn mir jemand so ein Gerücht erzählt – auch über Sie! –, dann sage ich, dass ich mit dem Kollegen, mit dem Abgeordneten darüber reden werde, um zu prüfen, ob das stimmt oder nicht. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Be­vor ich das getan habe, würde ich niemals eine schriftliche Anfrage an den Minister stellen. (Abg. Gradwohl: Jetzt auf einmal! Was war denn in den letzten Jahren?) Nein, nicht „jetzt auf einmal“, sondern schon immer! Das ist mein Grundsatz! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.31


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. – Bitte.

15.31


Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Zu den Ausführungen meiner Vorrednerin darf ich – fast schon als tatsächliche Berichtigung – an­merken, dass rechtskräftige Bescheide kein „Gerücht“ sind! Das ist schon ein kleiner Unter­schied! Und im Übrigen kann man das erschöpfend behandeln mit dem Sprichwort: „Wie der Schelm ist, so denkt er!“ (Widerspruch bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie haben uns noch gefehlt im Parlament! Sie haben uns wirklich noch gefehlt! Es kommt nichts Besseres nach!)

Zur Anfrage selbst und zu Herrn Minister Strasser, der ja einmal im Geruch gestanden ist, bei der Caritas in die Lehre gegangen zu sein, und der sich seither offensichtlich jeden Tag redlich bemüht, das Gegenteil zu beweisen. Es ist schon merkwürdig, wenn Herr Minister Strasser sagt: Kommen Sie doch bitte und nennen Sie mir alle Merkwürdigkeiten, die Ihnen auffallen! – Fast im gleichen Atemzug meinte er dann allerdings: Ja aber, Frau Abgeordnete Stoisits, diese Anfrage kann ich Ihnen leider nicht beantworten; das geht nicht! – Na was jetzt?! Fragen wird man ja wohl noch stellen können. (Bundesminister Dr. Strasser: Keine Verdächtigungen, son­dern Tatsachen! Das ist ein kleiner Unterschied!)

Zur Aussage, Österreich ist ein Asylland für all jene, die es brauchen. – Da wird es jetzt inhalt­lich spannend, denn wer entscheidet, wer Asyl braucht? Da haben wir einerseits ein Betreu­ungsgesetz und andererseits eine Betreuungsrichtlinie. Und wenn man es mit der Rechtsstaat­lichkeit tatsächlich so gut meint, wie Herr Minister Strasser es hat anklingen lassen, müsste er sofort seine Richtlinie aus dem Oktober 2002 zurücknehmen, weil diese in einem gewissen Widerspruch zum Gesetz steht. Laut Gesetz ist nämlich als Asyl- und als Betreuungsgrund anzugeben, wieweit eine Hilfsbedürftigkeit gegeben ist, und von Fall zu Fall ist auch über die Asylgründe selbst zu entscheiden.

 


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