bringen von
Schulden ganz einfach zu beschleunigen und weniger bürokratisch und mit weniger
Hindernissen versehen zu machen versuchen. Ich glaube, dass uns allen das ein
Anliegen sein muss und dass es nicht darum gehen kann, die Kosten für die
Allgemeinheit, aber auch letztlich die Kosten für den Schuldner weiter in die
Höhe zu treiben.
Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen! Als Bürgermeister ist man immer wieder mit der Problematik
konfrontiert, dass es zu Exekutionen, dass es zu Versteigerungen kommt, manchmal
auch bei Personen, bei denen man überhaupt nicht damit rechnen würde. Ich muss
schon auch zugestehen, dass es sehr oft Fälle gibt, wo Einzelpersonen, aber
auch Familien in eine Notlage geraten und es dann schwierig ist, da eine
richtige Vorgangsweise zu finden. Allerdings meine ich, dass eine nicht
bürokratische Exekutionsordnungs-Novelle eher hilfreicher ist, als wenn man
eben diese Ordnung bürokratischer gestalten würde.
Als
Verantwortliche in den Gemeinden sind wir sehr gefordert, helfend einzugreifen.
Und ich glaube, hier feststellen zu können, dass diese Hilfe von den
Gemeindeverantwortlichen in vielen Fällen auf sehr unbürokratische Weise
erfolgt. Dabei geht es aber durchaus um einen Personenkreis, der, wie ich
glaube, zahlungswillig ist, wie es schon Frau Abgeordnete Moser gesagt hat, und
eben nicht
zahlungsunwillig. Ich glaube aber auch, dass es – entgegen
Ihrer Meinung, Kollegin Moser – eine wesentlich größere
Gruppe von Personen gibt, die primär und von Haus aus nicht zahlungswillig ist.
Gerade bei solchen Fällen müssen wir dafür sorgen, dass es da zu einer
unbürokratischen und effizienten Vorgangsweise kommt.
Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen, ich möchte eine weiter Problematik ansprechen. Oft
ist es so, dass die Gemeinden – vor allem in den letzten Jahren –
vermehrt zu Gläubigern ihrer Bürger werden. Wenn es Probleme gibt, wo spart
man zunächst am meisten? – Am ehesten doch bei den Kosten für die
Wasserversorgung beziehungsweise Wasserentsorgung; man spart vielleicht auch
beim Kindergartengeld oder bei der Grundsteuer. Sie können sich sicherlich vorstellen,
meine Damen und Herren, dass man da als Bürgermeister sehr leicht in einen Gewissenskonflikt
gerät, denn wie will man es verantworten, zum Beispiel die Wasserversorgung
abzusperren? Wie will man es verantworten, ein Kind eventuell nicht in den
Kindergarten gehen zu lassen?
Daher meine ich,
dass es notwendig ist, dass wir diesen Personenkreis, der andererseits oft, wie
man das ja beobachten kann, sehr wohl mit Luxusgütern ausgestattet ist, zur
Räson bringen und versuchen, diese Schulden, eben auch für die Allgemeinheit,
einzutreiben. Es ist doch nicht zu verantworten, dass die Gemeinschaft der
Bürger letztendlich die Schulden einiger weniger zahlt!
Deswegen bin ich
der Überzeugung, dass diese Exekutionsordnungs-Novelle ein gutes Mittel dazu
ist, Schulden effizienter und unbürokratischer einzutreiben, und ich meine
auch, dass das wichtig ist – und letztendlich kann das für die Schuldner
selbst nur gut sein, da man sie dadurch dazu zwingt, vielleicht doch besser
wirtschaften zu lernen.
In diesem Sinne
werden wir von der ÖVP dieser Gesetzesvorlage zustimmen. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.47
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr
gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.
Schlusswort wird
seitens des Berichterstatters keines gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung,
und zwar stimmen wir zunächst ab über den Gesetzentwurf in 39 der
Beilagen, wobei ein Zusatzantrag der Frau Abgeordneten Stadlbauer vorliegt.
Ich lasse zuerst
über diesen Zusatzantrag abstimmen und dann über den Gesetzentwurf in der
Fassung des Ausschussberichtes.