Frau Abgeordnete
Stadlbauer hat einen Zusatzantrag betreffend Artikel II eingebracht, der
verlesen wurde.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die diesem Zusatzantrag ihre Zustimmung geben, um ein
entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest: Der Antrag findet nicht
die Mehrheit des Hauses.
Wir kommen daher
zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung
der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die der Vorlage in dieser Form ihre Zustimmung erteilen, um
ein entsprechendes Zeichen. – Die Vorlage ist in zweiter Lesung einstimmig
angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein
diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass die Vorlage auch in
dritter Lesung einstimmig angenommen wurde.
8. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (40 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 –
UrhG-Nov 2003) (51 der Beilagen)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun gelangen wir zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Herr Abgeordneter Trinkl
verzichtet auf eine mündliche Berichterstattung, daher gehen wir sogleich in
die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr
Abgeordneter Dr. Jarolim. Die Uhr soll auf 4 Minuten eingestellt werden. –
Bitte.
19.49
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Diese
Urheberrechtsgesetz-Novelle ist leider Gottes völlig verunglückt. Es hätte eine
Vielzahl von Möglichkeiten gegeben, da eine innovative und zukunftsträchtige
Gesetzgebung zu betreiben, die auch auf die Interessen der Künstler
eingeht. – Das, was hier stattfindet, ist jedoch im Wesentlichen der
Versuch – der viel zu späte Versuch; aus Gründen, die ich nicht nachvollziehen
kann –, eine EU-Richtlinie umzusetzen.
Es wird davon
gesprochen – aus meiner Sicht nicht zu Unrecht –, dass es sich hiebei
um eine Art „Demütigungsakt“ gegenüber den Künstlern handelt, weil man schlicht
und einfach nicht begriffen hat oder nicht begreifen wollte, dass es da eine
Fülle von unterschiedlichsten Interessen gibt, die schon seit Jahrzehnten in
Diskussion sind – und die jetzt eigentlich so weit wären, gelöst zu
werden, jetzt allerdings auf die lange Bank geschoben werden.
Kollegin Fekter
hat irgendwann im Rahmen dieser Diskussion angekündigt, es solle im Herbst eine
Enquete darüber geben; allerdings höre ich von anderer Seite, dass das auch
nicht mehr ganz sicher ist.
Ich würde mir also
wünschen, dass mit den Künstlern etwas sensibler umgegangen wird, als das etwa
Frau Minister Gehrer mit SchülerInnen und StudentInnen oder auch Herr Minister
Strasser auf dem Gebiet der inneren Sicherheit tut.
Worum geht es bei dieser Novelle? – Im Wesentlichen darum, eine EU-Richtlinie umzusetzen, die aber letztlich so umgesetzt wird, dass sie einer Großzahl der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten in sehr unangenehmer Art und Weise insofern auf den Kopf fällt, als wir zukünftig damit rechnen müssen, dass ein Kopierschutz derart exzessiv – Beispiel: digitale Träger, CDs – eingesetzt werden kann, dass man etwa eine Diskette, die man kauft und zu