Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 109

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fort, und das werden die Menschen auch mit dem IG-Luft, wo es eine Neuausrichtung gibt, erleben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.

 


13.59.43

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Das Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005 ist am besten folgendermaßen zu qualifizieren: als Fundgrube für zahlreiche Verwässerungen im Umweltbereich. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

In 29 Seiten Gesetzestext wurden zahlreiche Bestimmungen hineingepackt, die zum Teil heftige Kritik – entgegen Ihren Darstellungen – ausgelöst haben. Hervorheben möchte ich zwei Aspekte: erstens den diskutierten IG-Luft-Bereich und zweitens den Bereich Abfallwirtschaft.

Zum IG-Luft-Bereich hat Kollege Krainer ausführlich Stellung genommen. Ich darf da­her nur anschließen und kurz anmerken, dass diese Novelle die effektive Bekämpfung der Feinstaubproblematik eher verhindert als forciert.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die zweite Änderung und die problematische, auf die ich näher eingehen möchte, betrifft den Bereich der Abfallwirtschaft.

Zuerst die Fakten: Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht seit dem Jahr 2002 für haushalts­nahe Sammel- und Verwertungssysteme eine Missbrauchsaufsicht vor. Dieser unter­liegt auch das ARA-System als De-facto-Monopolist in der Sammlung und Entsorgung von Haushaltsabfällen.

Jetzt zur Gegenwart: Mit dem Umweltrechtsanpassungsgesetz ist eine deutliche Ver­wässerung dieser Missbrauchsaufsicht im Abfallwirtschaftsgesetz enthalten, konkret durch längere Berichtszeiträume und Intervalle und eine Verschärfung der Antragstel­lung für eine Überprüfung. Künftig soll nämlich nur alle vier statt alle drei Jahre ein Gut­achten erstellt werden müssen. Das automatische Gutachten nach Tarifänderungen entfällt. Konnte ein derartiges Gutachten bisher von einer Person beantragt werden, müssen künftig drei Beiratsmitglieder zustimmen.

Durch diese Änderung wird es in Zukunft noch weniger Transparenz als bisher geben, was weder im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten noch der Gemeinden und auch nicht im Sinne der Wirtschaft ist.

Ich darf daran erinnern, dass im Rahmen dieser Missbrauchsaufsicht erst vor kurzem ein Gutachten über das ARA-System für das Jahr 2003 fertig gestellt wurde. Dieses Gutachten hat sage und schreibe 600 000 € gekostet, enthält dem Vernehmen nach eine ganze Reihe von Kritikpunkten und wird wohlweislich unter Verschluss gehalten. Der interessierten Öffentlichkeit, aber auch dem Parlament wird vorenthalten, was die Experten zur Anhäufung von zweistelligen Millionenüberschüssen im ARA-System oder zur Effizienz des Systems oder zu möglichen Quersubventionierungen zu sagen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unklar ist, welche Schlüsse Umweltminister Pröll aus diesen Resultaten ziehen wird. Herr Bundesminister! Wir wollen doch nicht davon ausgehen müssen, dass die zusätzliche Erschwerung der Missbrauchsaufsicht eine Konsequenz des ARA-System-Gutachtens ist?!

Meine geschätzten Damen und Herren! Angesichts der Vielzahl an Kritikpunkten for­dern wir seitens der Sozialdemokratie mehr Transparenz statt weniger, eine Publika-


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