Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 230

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Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


20.42.20

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Ihrer Pensionsharmonisierungsreform und der Pensionssicherungsreform haben Sie das Gefühl der Österreicher für staatliche Pensionen nicht sicherer gemacht. Ich darf Sie daran erinnern, dass im morgigen „Kurier“ eine Umfrage zitiert wird, aus der ein­deutig hervorgeht, dass sich die Menschen weiterhin große Sorgen um die staatliche Pension machen, und sich zugleich die Schlagzeile findet: „Aufbau der Privatpension wird teurer“. Das politische Credo, das Sie hier in diesem Haus vertreten, nämlich Pri­vatvorsorge sei das Allheilmittel, scheint also so nicht aufzugehen, denn die Geld­taschen der Österreicher sind unter Ihrer Politik auch nicht dicker, sondern schmäler geworden. Da stellt sich die Frage: Wer kann sich Privatvorsorge in Zukunft noch leis­ten? Sie sollten also Ihre Politik diesbezüglich überdenken. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber im Zusammenhang mit diesen Pensionsreformen haben Sie auch die Korridor­pension eingeführt, wo Sie selbst bereits zweimal Abänderungen machen mussten. Sie haben bei der Korridorpension taxativ aufgeführt, bei welchen Beendigungsarten ein Wahlrecht besteht, ob man Arbeitslosenversicherung für ein Jahr beziehen oder den Korridor in Anspruch nehmen will.

Bei der letzten Reparatur, die Sie gemacht haben, haben Sie die Beendigungsarten wieder taxativ aufgezählt und damit schon wieder den Menschen die Möglichkeit ge­nommen, ein echtes Wahlrecht zu haben und eventuell Leistungen aus der Arbeits­losenversicherung zu beziehen. Das führt einfach dazu, dass jene Menschen ausge­schlossen sind, deren letztes Dienstverhältnis durch Lösung in der Probezeit oder durch unverschuldete Entlassung, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, en­det.

Die in den Erläuterungen von Ihnen selbst angeführten Gründe, dass nämlich damit eine Verfassungswidrigkeit beseitigt werden soll, bedeuten noch lange nicht, dass durch die Formulierungen, die Sie vorgenommen haben, auch tatsächlich Verbesse­rungen erfolgt sind. Dies ist der Grund dafür, warum wir einen Antrag eingebracht haben, der tatsächlich das Wahlrecht garantieren soll und Folgendes zum Ziel hat:

„Die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Korridorpension ge­mäß § 4 Abs. 2 APG steht dem Anspruch auf Leistungen nach diesem Bundesgesetz“, nämlich dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, „längstens bis zur Erreichung der An­spruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungs­dauer nicht entgegen.“

Ich würde mir sehr wünschen, dass Sie nicht nur Reparaturen machen, die verfas­sungswidrige Umstände beseitigen, sondern dass Sie endlich auch einmal Vorschlä­gen und Anträgen von uns, also der Opposition, die sinnvoll sind, Ihre Zustimmung geben, weil sie Ungerechtigkeiten für jene Menschen beseitigen würden, denen durch Ihre Bestimmungen Verschlechterungen und Ungerechtigkeiten widerfahren. Ich hoffe, dass dieser Antrag nicht wieder sechs Monate im Haus liegen muss, bevor er im Sozi­alausschuss behandelt wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

20.45


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lentsch. – Bitte.

 


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