Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 106

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Fragen der Schiedsfähigkeit, der Zusammensetzung der Schiedsgerichte geregelt. Ebenso wird mit dieser Novelle festgelegt, wie und in welcher Form und für welche Rechtsgebiete Schiedsgerichte zuständig sind und entscheiden dürfen. Zuletzt werden auch wichtige allgemeine Verfahrensregeln festgelegt, sozusagen Mindeststandards, die für jedes Schiedsverfahren zu gelten haben.

Ganz bestimmte Rechtsgebiete, wie zum Beispiel das Familienrecht oder auch das Mietrecht, sind ausdrücklich von der Entscheidung durch Schiedsgerichte ausge­schlossen. Bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Konsumenten können Schieds­vereinbarungen nur dann geschlossen werden, wenn Streitigkeiten bereits aufgetreten sind und nicht im Vorhinein. Und es gelten, ebenso wie bei arbeits­rechtlichen Streitigkeiten, hier bestimmte zwingende Sonderregeln zum Schutz der Parteien.

Abschließend: Ich glaube, das Schiedsverfahren ist ein sehr wichtiges Instrument, wie gesagt, von zunehmender Bedeutung auch im internationalen Rechtsverkehr. Es hat zweifellos einige wichtige Vorteile: dass mehr Privatautonomie bei der Regelung dieses Verfahrens möglich ist, dass die Parteien sich auf sachkundige, in ganz bestimmten Rechtsgebieten besonders spezialisierte Richter einigen können, dass hier ein Verfahren im Regelfall sehr rasch durchgeführt wird, dass der Abschluss, der Schieds­spruch dieses Verfahrens, dann auch von allen Parteien letztlich wirklich akzeptiert wird und dass es daher meistens auch zu einer rascheren Entscheidung kommt als bei der Anrufung staatlicher Gerichte.

Ich glaube daher, dass es eine sehr wichtige Gesetzesnovelle ist, die heute zur Beschlussfassung ansteht, die eine sehr lange Vorbereitungszeit benötigt hat, dass aber das Ergebnis ein sehr, sehr positives ist. Ich darf daher abschließend einerseits den beteiligten Beamtinnen und Beamten des Justizministeriums, aber auch der Arbeitsgruppe des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Rechtsvorsorge und Urkundenwesen für die sehr intensive und sehr fundierte Vorbereitung dieser wichtigen Novelle danken. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

14.43


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Ich erteile es ihm.

 


14.43.04

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Unter diesem Punkt sind drei Gesetzesbereiche zusam­mengefasst, die alle die Zustimmung unserer Fraktion finden werden. Es ist notwendig, das Schiedsgerichtsverfahren neu zu regeln; mein Kollege ist schon darauf einge­gangen. Es handelt sich hier um einen notwendigen Schritt, ein modernes Schieds­gerichtsverfahren in Österreich zu etablieren. Es zeigt sich auch, dass es notwendig ist, diese Materie extra zu regeln, weil es immer häufiger zu Schiedsgerichtsverfahren kommt, nicht nur im internationalen, sondern auch im nationalen Bereich. Daher stellt die adäquate gesetzliche Regelung sicherlich eine Verbesserung des Rechtssystems und eine Stärkung dieser Möglichkeit dar.

Ich glaube, es wird grundsätzlich von den Betroffenen davon Gebrauch gemacht werden. Es ist auch richtig und notwendig, dass man das im Verhältnis zwischen Anbietern und Konsumenten etwas einschränkt. Es ist notwendig, auch hier gewisse Bereiche von Schiedsgerichtsverfahren auszunehmen, um nicht alles sozusagen der Parteiendisposition zu überlassen, insbesondere dann, wenn die Parteiendisposition ungleiche Parteien zueinander ins Verhältnis bringt. In diesen Fällen ist es natürlich notwendig, auch weiterhin den normalen ordentlichen Rechtsweg zur Verfügung zu haben.

 


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