Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 110

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14.56.55

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich werde zur Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle reden, einer Novelle, die heute im Hohen Haus angenommen wird, und das ist gut so.

Hinter diesem Begriff verbergen sich einige Änderungen, unter anderem auch eine Änderung im Außerstreitgesetz. Hier wird ein Teilbereich beim Unterhalt neu geregelt. Neu geregelt wird, dass in Verfahren über die Abstammung minderjähriger Kinder und in Verfahren über die Bemessung, Durchsetzung und Hereinbringung des gesetzlichen Unterhalts Minderjähriger bei Entscheidungen über die Verfahrenshilfe die Unterhalts­ansprüche des minderjährigen Kindes außer Betracht bleiben.

Das ist sehr positiv zu werten, stellt doch der Unterhalt kein Einkommen oder Vermögen im herkömmlichen Sinn dar, sondern dient zur Aufrechterhaltung des Lebensunterhalts, und das ist etwas ganz anderes.

Durch diese Gesetzesänderung wird einkommens- und vermögenslosen Minder­jährigen ein rascher Zugang zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte ermöglicht. Ein rascher Zugang und rasche Entscheidungen sind gerade in Unterhaltsverfahren oft überlebensnotwendig.

Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass es dennoch weitere Verbesserungs­vorschläge gäbe. Kollegin Stoisits hat auch schon darauf hingewiesen, ebenso der Verein der Amtsvormünder Österreichs, also Experten und Expertinnen, die tagtäglich in diesem Bereich arbeiten. In ihrer Stellungnahme haben sie unter anderem gesagt, dass klargestellt werden sollte, dass in allen Verfahren, die Minderjährige betreffen, ausschließlich nur deren Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse zu prüfen sind und eine Überprüfung ihrer Unterhaltsansprüche unzulässig ist. Das Außerstreitgesetz und die Zivilprozessordnung sollte dahin gehend geändert werden.

Ich hoffe, dass wir den Vorschlag des Vereins der Amtsvormünder in einem weiteren Schritt bald umsetzen können: im Sinne der Betroffenen, im Sinne der Kinder.

Da es gerade zum Thema passt: Seit einigen Monaten liegt ein Antrag von der SPÖ-Fraktion zum Thema Unterhaltssicherung im Parlament zur Behandlung im Justiz­ausschuss vor. Wir fordern darin die Beschleunigung von Verfahren. Es geht in diesem Antrag um die Festsetzung der Höhe des Unterhaltes und in weiterer Folge um den Unterhaltsvorschuss, darum, dass Unterhaltspflichtige den Unterhalt mittels Dauer­auftrag einbezahlen sollen, damit es zu keinen Verzögerungen kommt. Und es geht darum, à la longue den Unterhaltsvorschuss in eine Unterhaltssicherung umzuwan­deln, die eben den Kindern zugute kommt.

17 Prozent aller Kinder, deren Eltern nicht gemeinsam leben, erhalten keinen Unterhalt beziehungsweise Unterhaltsvorschuss. 14,6 Prozent aller allein Erziehenden leben in akuter Armut, und 16,8 Prozent sind armutsgefährdet. Das ist skandalös, das müssen wir ändern – unser Antrag ist ein erster Schritt dazu.

Frau Ministerin, ich appelliere an Sie: Gehen wir es gemeinsam an! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 5 bis 7 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung des Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

 


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