Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 166

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen zur Debatte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.06.04

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Meine Damen und Herren! Kollege Neudeck, nur damit hier keine Mythenbildung um sich greift (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Der ist nicht da! Ich werde es ihm sagen!) – sag es ihm, bitte –, warum dieses Mietenrechtspaket heute hier nicht verhandelt wird: Wir haben uns insbesondere darüber gewundert, dass uns vor der letzten Debatte im Justizausschuss Kollegin Fekter und Kollege Neudeck in einem eher sehr emotiona­lisierten Zustand berichtet haben, dass es keine Übereinstimmung in den Regierungs­fraktionen gibt – zugegebenermaßen kommt es eher selten vor, dass in einer derart heftigen Art und Weise im geschätzten Ausschuss kommuniziert wird – und dass wir daher zustimmen sollen, dass die Tagesordnung bereinigt wird um diese beiden Punkte. Wir haben das gerne getan, weil wir dem, was dort besprochen worden ist, teilweise zwar zugestimmt hätten, teilweise aber auch große Kritik anbringen wollten.

Man sollte jetzt hier nicht so tun, Kollege Neudeck – er ist wieder unter uns (Abg. Neudeck: Ich war die ganze Zeit da!) –, als wäre die Opposition schuld daran, dass diese Materie nicht behandelt wird. Das müssen Sie sich schon mit Ihrem Regierungspartner ausmachen.

Meine Damen und Herren! Die nun vorliegenden Gesetzesmaterien sind leider Gottes so beschaffen, dass wir nicht zustimmen können, obwohl wir das gerne gemacht hätten, weil dies die Möglichkeit geboten hätte, einen wirklich effizienten Schritt in Richtung Besserstellung der Künstler in Österreich sicherzustellen.

Es ist uns vollkommen klar, dass beide Materien an der Schnittstelle und damit auch in der Interessenkollision der Künstler, der Verwertenden, der Industrie, der Kon­sumenten liegen und dass es nicht leicht ist, hier einen Kompromiss zu finden.

Frau Kollegin Fekter! Die zahlreichen Proteste der Schauspieler haben ja gezeigt, dass auch dem Publikum nicht verborgen geblieben ist, was das eigentliche Ziel dieser Novelle ist. Dass man die Künstler eigentlich als die einzigen wirklichen Verlierer neben den Konsumenten definiert hat, das finde ich ein bisschen bedauerlich. Ich meine, dass wir uns gerade in Österreich – und das am Vorabend der Präsi­dentschaft – ein anderes Gesetz verdient hätten, auch die Künstler; ein Gesetz, das die Kunstszene gefördert hätte, und nicht ein derart schroffes Vorgehen.

Wir haben in diesem Sinne einen Abänderungsantrag eingebracht, Frau Kollegin – nur, damit Sie es auch dort nachlesen können –, der sich zunächst mit den sozialen und kulturellen Einrichtungen befasst. Was meine ich damit? – Es gibt im § 13 Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz eine Bestimmung, die eine soziale kulturelle Einrichtung vorsieht – das war auch bis jetzt so –, wo es allerdings durch die Novelle, die Sie vorgeschlagen haben, zu einer massiven Verschlechterung kommt.

Worum geht es hier? – Es geht darum, dass Künstler, junge Künstler und solche, die sozial bedürftig sind, durch einen Fonds, der aus Einnahmen aus Leerkassetten-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite