Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 235

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Da im DSG keine Regelungen über die verpflichtende Bestellung eines Datenschutz­beauftragten enthalten sind, sind entsprechende Gesetzesänderungen notwendig.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Vorlage zuzuleiten, mit welcher eine gesetzlich verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im öffentlichen Dienst (Bundesministerien etc.) und in privaten Unternehmen vorgesehen ist. Dieser soll unabhängig und weisungsfrei die Einhaltung des Datenschutzes (z.B. Datenverarbeitungen) in seinem Betrieb kontrollieren und als Anlaufstelle für die ArbeitnehmerInnen in Datenschutzangelegenheiten fungieren.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Scheibner. – Bitte.

 


19.37.49

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Marizzi, Sie haben hier Dienststellenpläne vorgetragen, obwohl Sie ganz genau wissen, dass es selbstverständlich im gesamten öffentlichen Dienst Personaleinsparungen gibt, deshalb auch im Bereich des Innen­ministeriums (Abg. Marizzi: Nicht überall!) – aber selbstverständlich –, und wir gehen davon aus, dass das im Bereich der Exekutive ausschließlich in Verwaltungsbereichen umgesetzt wird. Die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie hat ja auch dazu gedient, dass man Verwaltungsposten abbaut, um mehr Kapazitäten freizubekommen für die Exekutive auf der Straße, im Einsatz. Das ist, glaube ich, der richtige Ansatz. Das sollte man nicht kritisieren, sondern unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Mein Kollege Fauland hat ja schon zur BDG-Novelle und zum Gehaltsabschluss entsprechend Stellung genommen. Ich wollte auf einen Punkt noch eingehen, den auch Abgeordneter Pendl schon im Ausschuss und auch hier angesprochen hat, nämlich das VfGH-Erkenntnis zu den Ruhensbestimmungen.

Herr Abgeordneter Pendl, so leicht sollte man es sich nicht machen, dass man jede Kritik an derartigen, wie ich meine, Ungerechtigkeiten dann sofort pauschal als Verun­glimpfung und Diskreditierung des gesamten Beamtenstaates oder der Beamtenschaft deklariert. Denn so ist es ja nicht. Selbstverständlich wollen wir aktive, motivierte Beamte als Dienstleister am Staat und auch als Dienstleister am Kunden, nämlich an den Staatsbürgern, das ist überhaupt keine Frage, und in weiten Bereichen wird hier auch ausgezeichnete Arbeit geleistet, manchmal unter schwierigen Bedingungen. Aber gerade deshalb, weil wir diesen Ruf und das Ansehen hochhalten wollen, muss man auch offen und ehrlich zugeben, wo es Ungerechtigkeiten gibt. Es ist ganz einfach einem ASVG-Pensionisten, der eine Pension von – da muss er schon einen sehr guten Karriereverlauf gehabt haben – vielleicht 2 000 € oder knapp darüber im Monat hat, nicht erklärbar, dass dann, wenn er über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, diese


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