Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 262

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21.03.42 17. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 723/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Öster­reichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) geändert wird (1249 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.

 


21.04.06

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle ist eine ORF-Gesetz-Novelle, mit der es dem ORF erlaubt werden soll, künftig einen Spartensender im Bereich Sport einzurichten. Es geht in erster Linie um TW1, also den Tourismus- und Wetterkanal, der bereits jetzt betrieben wird, und um die Erleichterung bei Werbebeschränkungen, auch insbesondere bei Sportsendungen. Es gibt da sicher diskussionswürdige Urteile, Erkenntnisse des Bundeskommunikationssenats, über die man wirklich diskutieren kann. Weiters müssen Sponsoren nicht nur einmal, sondern zweimal, am Anfang und am Ende, genannt werden.

Das Heikle an dieser Novelle ist aus meiner Sicht insbesondere die Gebühren­finan­zierung für diesen Sport-Spartenkanal. Die Begründung, die Sie für diese Novelle anführen, ist im Wesentlichen darauf ausgerichtet, für so genannte Randsportarten, also Sportarten, die in der breiten Fernsehberichterstattung zu kurz kommen, garantiert Fernsehzeit zu erreichen.

Das war mit Ihrem ursprünglich intendierten Antrag in seiner Originalversion sicher möglich, denkbar und unter Umständen auch garantiert. So wie es jetzt aussieht, so wie er jetzt im Ausschuss mit einem Abänderungsantrag verwässert worden ist, ist in keiner Weise garantiert, dass in der Zukunft diese so genannten Randsportarten tatsächlich auch verstärkt in TW1 vorkommen können.

Sie haben den Auftrag für diesen Spartenkanal ergänzt, ergänzt mit sehr unpräzisen Begriffen. Einer davon ist uns besonders ein Dorn im Auge, nämlich Berichterstattung, die das Interesse der Bevölkerung an sportlicher Betätigung hebt. – Damit kann man eigentlich ausschließlich das argumentieren, was bereits jetzt auf TW1 läuft, nämlich Tourismusinformationen, Wetterinformationen, Informationen über Schigebiete, unter Umständen aber auch andere Sachen, Spielfilme mit sportlicher Betätigung, aber vielleicht sogar Wetten. Also alles, was das Interesse der Bevölkerung an sportlicher Betätigung hebt.

Das ursprüngliche Ziel haben Sie damit völlig aus den Augen verloren. Es gibt auch kein Fixum von Stunden oder eine fixe Zeit, über die berichtet werden muss. Also keine fixe Vier- oder Fünf-Stunden-Vereinbarung, wie bereits angekündigt, die die so ge­nannten Randsportarten auch zur Verfügung haben werden.

Wir fürchten, dass sich durch diese Novelle an der Realität gar nichts ändert, dass es EU-rechtlich auch bedenklich ist – Sie befinden sich an der sehr heiklen Grenze, wo die Gebührenfinanzierung noch erlaubt ist und wo nicht – und dass tatsächlich für die Sportarten, um die es eigentlich geht, mit dieser Novelle nichts getan ist.

Ich muss auch dazu sagen, dass es sehr bedauerlich ist, dass es zwar zu anderen Tagesordnungspunkten und Materien im Verfassungsausschuss Vorgespräche, Ver-


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