Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 278

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Trotzdem verstehe ich nicht, dass die Opposition den Konsens, den wir – wie in all diesen Fragen – gesucht haben, verlassen hat, und zwar in zweifacher Hinsicht:

Aus meiner Sicht wäre es vor allem wichtig gewesen, denn das war auch in den Ver­handlungen eine unserer Positionen, dass wir durchaus auch die parlamen­tarischen Klubs oder die politischen Parteien entsprechend im Kuratorium einbinden. Dazu hätten wir eine Zweidrittelmehrheit gebraucht. Diese haben Sie nicht gegeben (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in Richtung SPÖ –: Aha!), deshalb ist das leider nicht machbar.

Das Zweite, Frau Kollegin Stoisits und Herr Kollege Posch: Sie wissen ganz genau, worum es uns geht. Es geht bei der Stipendienstiftung darum, dass man – und das war ja auch so festgelegt, Sie haben es selbst gesagt: auch für Menschenrechtsprojekte, für die Zukunft – mit diesem Geld auch, nicht ausschließlich, sondern auch Projekte fördern kann, die andere Regime betreffen als das nationalsozialistische Regime. – Auch!

Ich glaube, dass es gerade, wenn es hier um Zwangsarbeiter geht, ein gutes Signal ist, wenn man vielleicht auch den Nachkommen von ehemaligen Zwangsarbeitern die Möglichkeit gibt, mit Geldern aus diesem Topf Nachforschungen zu betreiben, wissenschaftliche Studien zu betreiben, warum und wie etwa ihre Vorfahren überhaupt in diese Lage gekommen sind, dass man sich einmal das Regime von Horthy in Ungarn oder das Ustascha-Regime in Kroatien genauer ansieht oder dass man auch einmal, Frau Kollegin Stoisits, wissenschaftlich näher betrachtet, wie das denn damals war nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, als die befreiten russischen Zwangs­arbeiter dann als Spione und Verdächtigte in die Sowjetunion deportiert wurden und dort noch einmal Leid und Verfolgung zu ertragen hatten.

Das sind doch Themen, die man gerade, wenn es hier um die Zwangsarbeiter­entschädigung geht – und ich sage noch einmal: auch – mit berücksichtigen sollte. Eine sinnvolle Maßnahme! Ich verstehe nicht, warum Sie mit diesem Argument, gerade mit diesem Argument den gemeinsamen Konsens verlassen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.52


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungs­aus­schus­ses in 1250 der Beilagen.

Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung des Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden, zu wiederholen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

 


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