Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 279

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21.53.45 19. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 730/A der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisauszeich­nungs­gesetz 1992 geändert wird (1223 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erstere Debattenredner ist Herr Abgeordneter Ledolter. – Bitte.

 


21.54.15

Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Initiativantrag zum Preisauszeichnungsgesetz liefert wieder einmal den Nachweis, dass diese Regierung nicht nur Probleme zu lösen bereit ist, sondern sich auch der Anliegen der Bevölkerung annimmt. Gerade durch das Aufgreifen der Thematik Bruttopreise und auch irrefüh­rende Werbung bei Fluglinien wird diesen Anliegen durch den Herrn Bundesminister und dieses vorliegende Gesetz Rechnung getragen.

Ich darf kurz rekapitulieren, dass prinzipiell dieser Bruttopreisauszeichnung Leistungen unterliegen, wenn das Anbieten dieser Leistung der Gewerbeordnung unterliegt. Wenn dann mit Preisen geworben wird, dann sind diese Preise selbstverständlich als Brutto­preise auszuweisen. Nebenbei ist in der Verordnung des Ministeriums auch eine Auflistung enthalten, in der jene Unternehmungen aufgezählt werden, die ihre typischen Leistungen durch ein Verzeichnis im Geschäft auszuweisen haben.

Die Fluglinien, meine Damen und Herren, unterliegen nicht der Gewerbeordnung. In der EU ist auch keine diesbezügliche Regelung getroffen worden beziehungsweise in Sicht, sodass mit Hinblick auf den internationalen Wettbewerb auch der nationalen Linie von solchen Regelungen Abstand genommen wurde. Die AUA hat mittlerweile verlangt, dass Bruttopreise auszuzeichnen sind, weil sich gezeigt hat, dass die Mitbewerber – von Air Berlin über Ryan bis Sky Europe et cetera – nicht nur die Preise so darstellen, dass sie Steuern, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren, Treib­stoffzuschläge, Bearbeitungs- und Ausstellungsgebühren und anderes nicht aus­weisen, sondern auch über die Verfügbarkeit dieser werbewirksamen Lockangebote und Billigtickets durchaus berechtigte Zweifel bestehen.

Nun ist es auch so, dass in der EU die Preisauszeichnungsrichtlinie nur Sachgüter, aber nicht Dienstleistungen betrifft und daher eine nationale Regelung durchaus auch im Interesse der heimischen Fluglinie, aber vor allem auch im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten ist. Diesem Anliegen wurde hiermit Rechnung getragen – eine gute Regelung, der wir, wie ich meine, auch als Konsensmaterie alle unsere Zustimmung geben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.57


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.

 


21.57.17

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es wurde schon die Hoffnung ausgedrückt, dass diese Gesetzesnovelle eine Konsens­materie ist. In der Tat: Sie ist eine Konsensmaterie, da diese Anpassung eine sehr vernünftige ist, weil durch diese Neuregelung den Konsumenten die Möglichkeit eines


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