Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 280

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echten Preisvergleiches gegeben und damit durch die Bruttopreisauszeichnungs­regelung auch der Wettbewerb fairer gestaltet wird.

Wir alle wissen, dass wir in einer wettbewerbsorientierten Wirtschaft einfach Regeln aufzustellen haben, die den Konsumenten und den Mitbewerbern entsprechende Chancen des fairen Wettbewerbs geben. Wir haben erst vorige Woche über die Wettbewerbsbehörde in Österreich diskutiert, und ich meine, dass auch diese Behörde eine entsprechende Ausstattung braucht, damit sie ihrem Auftrag gerecht werden kann, nämlich bei Liberalisierung entsprechende Regelungen zu treffen, damit sich der Wettbewerb in fairen Bahnen abspielt und gesichert ist. Daher möchte ich anmerken, weil der Herr Bundesminister anwesend ist: Ich glaube, dass diese Behörde im Interesse eines fairen Wettbewerbes auch entsprechend auszustatten und zu stärken ist – und daher mein Appell, das auch in Zukunft sicherzustellen.

Persönlich habe ich vor Mitte der neunziger Jahre einmal eine Überlegung angestellt, nämlich: Je mehr Liberalisierung, desto mehr Regulierung wird in anderen Bereichen notwendig – im Sinne der Fairness und einer vernünftigen Gleichbehandlung. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

 


21.59.18

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Ledolter hat die Thematik dargestellt. Inhaltlich ist dem nichts hinzuzufügen. Es ist klargestellt (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP – Abg. Neudeck: Jetzt brauchst du nur mehr zu sagen, dass wir zustimmen!), worum es dabei geht: Es geht um eine Vergleichbarkeit, und natürlich ist es auch eine Frage des Wettbewerbs.

Aber lassen Sie mich eine kurze Anmerkung dazu machen! Ich erlaube mir, einen Vergleich anzustellen: Als junger Student, als der ich in Berlin studiert habe, musste ich damals – ich bin während meiner Studienzeit, soviel ich weiß, zweimal nach Berlin geflogen – für ein Ticket 10 800 S bezahlen. Ich beabsichtige, im Jänner des kom­menden Jahres nach Berlin zu fliegen. Meine Tochter Heidrun hat sich die Mühe gemacht, da ein günstiges Ticket zu finden. Sie wurde auch fündig, und zwar zu einem Preis von 11 €  (Abg. Dr. Fekter: Bei German Wings!) – 11 € von Wien nach Berlin! (Abg. Dr. Mitterlehner: Das ist ein One-way-Ticket!) Das würde dann mit dem Retour­flug 22 € bedeuten. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Tatsache ist – es ist natürlich sehr günstig, auch mit den Zuschlägen immer noch günstig –, dass das Ticket tour-retour Wien – Berlin letztlich 90 € kostet. Das heißt, es wird um 11 € angeboten, und 90 € sind zu bezahlen. (Abg. Dr. Fekter: 50 € Flug­hafentaxen!) Es besteht also vom Angebot zum tatsächlichen Preis eine Differenz von mehr als 75 Prozent. Dem wollen wir entgegenwirken. Dazu dient dieses Preisaus­zeich­nungsgesetz. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Fekter: Das ist gut so!)

22.01


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.01.31

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Ich habe dem, was meine Vorredner bereits erläutert haben, nicht mehr viel hinzuzufügen.

 


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