Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 322

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Ausgewogenheit einerseits den Eltern die Teilzeit zu ermöglichen, andererseits aber auch die Kleinstbetriebe – und um die geht es – nicht noch zusätzlich zu belasten.

Kollege Matznetter ist jetzt wieder im Hohen Haus erschienen. Wir haben Sie heute den ganzen Tag und den ganzen Abend über eigentlich nicht wahrgenommen, aber Sie kommen gerade zur rechten Zeit, nämlich um den Frauen in Ihren eigenen Reihen klarzumachen, und darum ersuche ich Sie, dass dieses Gesetz, das jetzt hier vorliegt, nicht ausgewogen ist und die Kleinbetriebe sehr wohl maßgeblich belasten würde. Deshalb bekommt dieses Gesetz von uns keine Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1216 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

00.04.0426. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (677/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krist. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


0.04.26

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich wünsche wohl zu ruhen! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden und somit in erster Lesung befindlichen Antrag beabsichtigen die SozialdemokratInnen, eine Ungleichbehandlung, eine nicht mehr zeitgemäße Formulierung im Arbeits­verfassungsgesetz, genauer gesagt im § 133 und hier im Speziellen im Absatz 6 zu streichen. Dieser Absatz 6 behandelt Einschränkungen und Ausschließungsgründe für die verschiedenen Paragraphen, zum Beispiel den die Organe der Arbeitnehmerschaft betreffenden § 40.

In den §§ 78 bis 88 geht es um die Betriebsräteversammlung, um den Zentral­betriebsratsbereich.

Die §§ 110 bis 112: Da geht es um die Mitwirkung im Aufsichtsrat, um Einspruch gegen die Wirtschaftsführung, um die staatliche Wirtschaftskommission und auch um Teile des § 109, wie in Absatz 3 um die Mitwirkung bei Betriebsänderungen.

Im Grunde, meine Damen und Herren, geht es um Theaterunternehmen und hier im Speziellen um die Besetzung des Aufsichtsrates mit BetriebsrätInnen beziehungsweise mit vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandten VertreterInnen und um die aktive Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, die insbesondere und unmittelbar die Beschäftigten betreffen. Auf Basis der positiven Erfahrungen aus dem Bereich der Bundestheater, wo dieses Thema glücklicherweise keines mehr ist, wollen wir in die


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