Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 156

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desgrenzen hinweg vergeben werden, nunmehr zwei Landeshauptleute die Zustim­mung geben müssen, was natürlich auch in der Administration schwieriger wird.

Ich könnte jetzt noch eine Reihe von Dingen aufzählen – Aufsplittung der Zuständigkeit bringt zusätzlichen Verwaltungsaufwand und so weiter und so fort –, aber ich denke: Wichtig wird es für uns alle sein, dass wir bei der Nahverkehrsreform zunächst ein­mal – und ich war auf einer Tagung, die der Herr Staatssekretär veranstaltet hat – die EU-Verordnung mit ins Kalkül ziehen und das mit beachten, dass man klare politische Zielbestimmungen hat, dass man eine gemeinsame österreichische Strategie entwi­ckelt, dass eine eigenverantwortliche Planung und Bestellung in Zukunft stattfindet und dass man dann erst die Aufteilung der Finanzen diskutieren sollte.

Das wird noch ein sehr heikler Punkt werden, denn die Bundesländer sind zwar bereit, Verantwortung zu übernehmen, aber es muss auch die entsprechende Finanzierung erfolgen. Und da möchte ich mich auf Grund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr mit Detailzahlen beschäftigen, Herr Staatssekretär, sondern nur generell sagen, dass wir uns gemeinsam bemühen müssen, eine Finanzierung auf die Beine zu stellen, mit der die Länder dann den Nahverkehr entsprechend regeln und der Bevölkerung anbieten können, dass der Pendlerverkehr weg von der Straße hin zu der Schiene kommt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. – Bitte.

 


19.20.30

Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Auslöser für die heutige Änderung des Kraftfahrliniengesetzes waren im Grunde genommen drei Probleme. Dass nach der derzeitigen Gesetzeslage die Aufträge für zusätzliche Kurse auf konzessionierten Kraftfahrlinien an den Inhaber der Konzession zu vergeben sind, hat dem Europarecht, den primärrechtlichen Grund­sätzen des Nichtdiskriminierungs- und Transparenzgebotes widersprochen.

Mit dieser Novellierung wird diese Bestimmung geändert. Es wird klargestellt, dass bei Konzessionsvergabe, bei Bestellleistungen im gemeinwirtschaftlichen Bereich jeden­falls die Bestimmungen des nationalen wie auch des gemeinschaftsrechtlichen Verga­berechtes quasi in Abstimmung gebracht werden müssen. Durch den Entfall der Be­stimmung über verfahrensfreie Verlängerung der Konzessionsdauer wird den primär­rechtlichen Grundsätzen entsprochen.

Der zweite größere Schwerpunkt in diesem Gesetz sind auch Änderungen, die nicht Gegenstand des Gemeinschaftsrechts sind. Das ist auch ein erster Schritt in Richtung Nahverkehrsreform, dass es zu einer Festlegung der Zuständigkeiten gekommen ist, dass es durch Streichung der Ermittlungsverfahren bei Transitlinienverkehren zu Ver­waltungsvereinfachungen kommt und dass eine Klärung von Kompetenzen erfolgt. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Freiheitlichen.)

19.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Ich erteile es ihr.

 


19.22.22

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren, Sie haben schon gehört, diese Gesetzesvorlage ist notwendig, weil unser bestehendes Recht gegen EU-Regelungen verstößt. Dieses bestehende Recht geht auf das Jahr 1999 zurück. Schon damals kritisierten wir diese


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