Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 200

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bei der ÖVP.) – Weil Sie so lachen: Wissen Sie, was er zu der Frage zu sagen hat? (Abg. Dr. Fekter: Habt ihr ihn gewählt beim ersten Mal?)

Was hat sich Fiedler gedacht, heißt es in einer heutigen Tageszeitung, als er die Olympiainserate der Regierung gesehen hat? (Abg. Neudeck: Ihre rote Brille macht Sie blind!) – Sachinformation ist das nicht, hat sich Fiedler gedacht. (Abg. Dr. Fekter: Wie ist das in Wien? Wie ist das mit Bürgermeister Häupl? Der verschweigt die Zahlen!) Wer sich informieren will, wer in Turin gewonnen hat, schlägt die Sportseite auf. – So einfach ist das. Der ist nicht auf Inserate angewiesen. Fiedler stellt eindeutig fest: Das ist eine Werbemaßnahme, weil sich die Regierung mit einer Positivmeldung verknüpft.

Meine Damen und Herren! So kann es, glaube ich, nicht weitergehen! Das ist nicht die „böse Opposition“, die da agitiert, sondern das sagen die Volksanwaltschaft, der Rech­nungshof, der Verfassungsgerichtshof und Koryphäen wie Dr. Franz Fiedler. Also ich kann nur an Sie appellieren: Schließen Sie sich dem Antrag der SPÖ an! (Beifall bei der SPÖ. Abg. Neudeck: Fürs Protokoll: Ein Drittel der SPÖ-Abgeordneten hat geklatscht!)

19.58


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Kräuter eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Vergabe von Dienstleistungs­aufträgen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den 28. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2004) (III-160/1292 d.B.)

Die Volksanwaltschaft kritisiert in ihrem 28. Bericht rein parteipolitisch motivierte Aussendungen und Werbemaßnahmen, bei denen Sachinhalte fehlen bzw. eindeutig hinter einseitige Einflussnahmen zurücktreten. Diesbezügliche Maßnahmen werfen zwangs­läufig Fragen über die Grenzen der Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit aus dem Budget auf. Die Volksanwaltschaft regte diesbezüglich die Erarbeitung von Leitlinien zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung oder einzelner Bundesminister an.

Der Rechnungshof stellt im Wahrnehmungsbericht III-29 d.B. fest, dass die von ihm erarbeiteten Empfehlungen betreffend Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung in eine künftige generelle Regelung einbezogen werden sollen. Diese Empfehlungen des Rechnungshofes haben folgenden Inhalt:

a) Die Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations- und Werbe­maßnahmen aus Haushaltsmitteln ist unter Beachtung der Grundsätze der Spar­samkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zulässig. Diese Maßnahmen sollten dabei formalen und zugleich inhaltlichen Kriterien genügen, die den Bezug zur Arbeit der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Ressorts begründen.

b) Die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations- und Werbemaßnahmen wären unmittelbar auf die vergangene, gegenwärtige oder aktuell zukünftige Tätigkeit der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Ressorts zu beziehen.

 


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