Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 40

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dert, unseren Beitrag zu leisten. Die Umwelt braucht es. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.53


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Bayr. Ihre Redezeit beträgt wunschgemäß 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

10.53


Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrtes Hohes Haus! Mit dieser Novelle – das ist schon oft gesagt worden – wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Spät, aber doch! Ich wage auch zu behaupten, man merkt, dass es eine EU-Richtlinie ist, die umge­setzt wird, denn es ist ein bisschen lieblos, was da passiert. Diese Novelle ist Pflichtprogramm und ganz sicher nicht die Kür. Es hätte wesentlich mehr Ideen geben können, es hätte wesent­lich mehr Emotion und Ansätze für dieses Gesetz geben können.

Lassen Sie mich auf einige Kritikpunkte konkret betreffend Ozongesetz eingehen! Da ist zum einen § 13 Abs. 1, der für jene Ozon-Überwachungsgebiete, in denen es zu einer Überschrei­tung eines Zielwerts kommt, Programme vorsieht. Bezüglich dieser Programme werden die Landeshauptleute ersucht, Vorschläge für Maßnahmen zu machen. – Jetzt denke ich, es wäre doch durchaus möglich gewesen, da die Bundesländer etwas mehr in die Pflicht zu nehmen. (Abg. Großruck: Das ist österreichische Höflichkeit! Sie kennen den Föderalismus nicht! Lan­deshauptmänner lassen sich nichts anschaffen! – Abg. Gradwohl: Leider!) Ich glaube, dass es sehr schlau gewesen wäre, zu einem wirklich konkreten Mechanismus zu kommen, wie der Bund und die Länder miteinander arbeiten können, weil eine verbindliche Kooperation für einen sinnvollen und funktionierenden Ozonschutz durchaus notwendig ist. Ein reines Ersuchen ist meiner Meinung nach auch legistisch eine zu schwache Basis. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zum Zweiten, zu § 15 Abs. 1, der einen Aktionsplan für Sofortmaßnahmen vorsieht, der auch entfallen kann, und zwar dann, wenn die Maßnahmen kein nennenswertes Potential besitzen. – Jetzt bin ich schon dafür und halte es für politisch durchaus richtig – auch im Sinne der Kosten für richtig –, dass es eine Verhältnismäßigkeit auf der einen Seite zwischen den Mitteln und auf der anderen Seite zwischen den Effekten gibt. Das ist gar keine Frage. Die Frage ist nur – und diese habe ich auch im Ausschuss gestellt –: Wer legt diese Verhältnismäßigkeit eigentlich fest? Darauf habe ich zur Antwort bekommen: Man wird eine Studie in Auftrag geben, und auf Basis dieser Studie können dann die Landeshauptleute entscheiden.

Ich bezweifle, dass es möglich ist, eine Studie zu erstellen, die für alle Eventualitäten, nämlich wann, wie oder wo Sofortmaßnahmen zu setzen sind, immer an einer klaren Richtlinie ablesbar macht, was denn verhältnismäßig ist und was nicht. Was ich weiters noch viel mehr bezweifle, ist, dass es möglich ist, immer dann, wenn es notwendig ist, eine Sofortmaßnahme zu setzen, eine Studie in Auftrag zu geben, denn das würde zu lange dauern. Es geht ja um Sofortmaß­nahmen, etwas, was Studien eigentlich nicht an sich haben.

Ich bin nicht gegen Studien – überhaupt nicht! –, ich halte diese für sehr sinnvoll, für eine gute Grundlage, aber ich glaube nur, dass in diesem Gesetz eine Klarheit bezüglich Verhältnis­mäßigkeit gänzlich fehlt – und das ist schade. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Dritten, zu § 15 Abs. 4: Dieser regelt die Möglichkeit einer Verordnung für Fahrverbote des motorisierten Individualverkehrs als Maßnahme und regelt auch gleichzeitig die Möglichkeit für Ausnahmen, nämlich Ausnahmen von Kraftfahrzeugen mit besonders niedrigen Luftschadstoff­emissionen. – Besonders niedrige Luftschadstoffemissionen, steht da. Da kann man fragen: Was ist das? Mir ist Folgendes eingefallen, ich habe damit Elektroauto assoziiert. Auf die Frage, was denn mit einem Kfz mit besonders niedrigen Luftschadstoffemissionen gemeint ist, habe ich zur Antwort bekommen: Das sind Euro-4-Lkw. – Das finde ich sehr spannend, dass das Kfz mit niedrigen Luftschadstoffemissionen sein sollen! Das heißt, wir legen den Level für die Ausnahmen so hoch, dass wir sie so gut wie nie überschreiten werden, und das heißt auch, dass es zu kaum irgendwelchen nennenswerten relevanten Verkehrseinschränkungen bei Ozonproblemen kommen wird.

 


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