Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 98

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schuss Konsens aller Fraktionen darüber gibt, daran mitzuarbeiten. Das drückt sich auch darin aus, dass es ein Vier-Parteien-Antrag ist. Es geht darum, in Zukunft optimale arbeits­rechtliche, sozialrechtliche, steuerrechtliche, aber auch haftungsrechtliche und vereinsrechtliche Rahmen­bedingungen zu schaffen und dabei auf die Besonderheiten des österreichischen Sports, auf mögliche EU-rechtliche Implikationen ebenso einzugehen wie auf den Schutz junger Menschen bei gleichzeitiger Sicherung der Nachwuchsarbeit und auf die Interessen der Berufssportler.

Es gibt selbstverständlich Unterschiede – und das ist heute bereits aufgezeigt worden – zwi­schen Berufssport und Amateursport, zwischen Spitzensport und Breitensport. Der Breiten­sportler wird jedoch durch Spitzensportler animiert, die Erfolge erzielen, und Gott sei Dank haben wir in Österreich etliche solche. Die meisten Sportler sind zunächst Amateursportler, werden dann Berufssportler und gehen dann unter Umständen wieder zurück in den Ama­teurbereich. Rahmenbedingungen dafür werden notwendig sein.

Wenn heute darüber diskutiert wird, dass es für Freizeitunfälle eine Versicherung gibt, so muss ich sagen, dass die meisten Freizeitunfälle, und das wissen wir alle, im Haushalt und weniger bei Sportausübung passieren, aber darüber kann man auf anderer Ebene diskutieren.

Unterschiede gibt es auch zwischen Mannschafts- und Einzelsportarten. Das ist ebenfalls zu berücksichtigen, und zwar vor allem im Hinblick auf die Sportler. Die sind nämlich derzeit weder Arbeitnehmer im herkömmlichen Sinn, noch sind sie neue Selbständige. Auf der anderen Seite gibt es auch etliche geringfügig Beschäftigte, vor allem natürlich in den Unterligen.

Es darf aber auf keinen Fall so sein – und in diesem Punkt gebe ich meinem Vorredner Recht –, dass das Ganze die kleinen Vereine belastet, sondern es soll in Zukunft ein Berufsbild entwickelt werden – das ist, wie ich meine, überhaupt das Wichtigste dabei –, ein Berufsbild für Berufssportler. Auf alle Fälle sollten die Grundlagen dafür erarbeitet werden, die Sportler in den bestehenden Sozialrahmen einzufügen. Heute ist ein Sportler nämlich weder Angestellter noch Arbeiter, und er ist auch nicht richtig sozialversichert oder krankenversichert.

Auf jeden Fall sollen Nägel mit Köpfen gemacht werden. Die Grundvoraussetzung ist aber sicherlich das Berufsbild Berufssportler. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.51


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

14.51


Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass mit der bisherigen Rechtslage im Berufssport nicht das Auslangen gefunden werden kann. Es sind dringend Regelungen notwendig, die auf die Besonderheiten des Sports Rücksicht nehmen. Nicht nur der Mann­schaftssport, sondern auch der Individualsport, der zumeist leider nicht so populär ist, benötigt diese Regelungen dringend. Nicht nur Sportlern wird dieses Gesetz Vorteile bringen, sondern auch Verbänden, Klubs und sicher ganz besonders auch den kleinen Vereinen.

Die Sportler und genauso die Vereine bewegen sich im Moment, wenn man es genau nimmt, eigentlich in einer Art Grauzone der Legalität. Ich möchte anhand von ein paar Beispielen die Notwendigkeit dieses Berufssportgesetzes kurz erläutern.

Wir alle kennen die immer wiederkehrenden Probleme, die es gibt, wenn Spielerverträge be­endet werden, speziell im Bereich Fußball. Kommt es zu einer durch den Sportler verschuldeten Auflösung des Vertrags, und wechselt er zu einem anderen Verein, so steht dem Arbeitgeber, also dem Verein, bloß eine Schadensersatzforderung gegenüber dem Sportler zu. Da jedoch der Mindererfolg eines Klubs im Mannschaftssport wie etwa beim Fußball, wo es elf Spieler gibt und noch mehr im Kader sind, von denen nun einer ausfällt, eigentlich nicht nachweisbar ist, stellt sich diese Schadenersatzforderung als eine zahnlose Sanktion dar.

 


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