erleichtern,
nämlich so, dass bürokratische Hemmnisse dem Wahlrecht für alle
österreichischen Staatsbürger wirklich nicht entgegenstehen. (Beifall bei
den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Bezüglich des
Wahlalters bin ich sehr dafür, dass man junge Menschen mit 16 Jahren auf
kommunaler Ebene wählen lässt. Ich bin sehr dafür, dass man ihnen auch den
Zugang zu Instrumenten der direkten Demokratie wie etwa Volksbegehren,
Volksabstimmungen und Volksbefragungen ermöglicht. –
Das ist ja jetzt auch
auf Bundesebene an das Wahlalter gebunden. Darüber sollte man auf jeden Fall
diskutieren, weil wir sehen, dass gerade junge Menschen besonderes Interesse
haben, an diesen Bürgerinitiativen, an diesen Volksinitiativen teilzunehmen.
Dafür, das
Wahlrecht auf Bundesebene auf 16 Jahre zu reduzieren, habe ich persönlich
durchaus Sympathie, schon seit meiner Zeit als Obmann unserer
Jugendorganisation. Hier gibt es aber auch durchaus ernst zu nehmende
Meinungen, dass das für die Bundesebene möglicherweise zu früh ist. Ich sage
nicht, dass Leute, die das einwenden, „zu wenig reif“ sind, sondern ich möchte
gerade auch mit diesen Menschen einen intensiven Diskurs eingehen, ob es
sinnvoll ist, das Wahlrecht auf Bundesebene dahin gehend zu korrigieren. –
Ich persönlich bin dafür offen, aber ich gehe davon aus, dass im Ausschuss und
auch im Verfassungs-Konvent, den wir ja für solch grundlegende Fragen gegründet
haben, ausreichend Gelegenheit besteht, eine umfassende positive Änderung des
Wahlrechts in diese Richtung zu beschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.52
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mandak. – Bitte.
19.53
Abgeordnete
Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Vorab möchte ich sagen: Natürlich unterstützen wir, dass
das Wahlrecht für Wahlen zu den Vertretungskörpern für nicht-österreichische
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger kommen soll, kommen muss. Ein erster Erfolg
in diese Richtung ist ja von der Liste „Gemeinsam“ in Vorarlberg schon erzielt
worden, die beeinsprucht hat, dass türkische Mitbürgerinnen und Mitbürger zu
den Arbeiterkammerwahlen in Vorarlberg nicht kandidieren durften. – Da
gibt es ja mittlerweile einen Entscheid des EU-Gerichtshofes: sie dürfen! Ich
denke, das ist ein Weg in die richtige Richtung, den wir auf jeden Fall auch
unterstützen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Zur Frage der
Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre: Das ist natürlich ein
Dauerbrenner. Diese Frage begleitet mich, seit ich politisch aktiv bin. Herr
Kollege Scheibner, es ist sehr wohl Bewegung in diese Frage und Debatte
gekommen, obwohl sich zu Beginn nur die Grünen vehement dafür eingesetzt haben.
Die
Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind gefolgt (Zwischenruf der
Abg. Binder) – und
erfreulicherweise auch etliche Mitglieder der FPÖ. Es gibt ja viele
Landesorganisationen – so auch in Vorarlberg –, die das Wahlalter 16
durchaus aktiv unterstützen. Man kann sehr wohl davon sprechen – auch wenn
man es nicht „Zeit der Reife“ nennen will –, dass da ein politischer
Prozess im Gange ist, der hoffentlich in diese Richtung weitergeführt wird.
Derzeit ist es so,
dass 16-Jährige, so unterschiedlich sie in ihrer Entwicklung sein mögen, de
facto sehr große Entscheidungen selbst fällen. Sie treffen Entscheidungen, was
ihre Ausbildung betrifft. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit,
Entscheidungen zu treffen, ob sie medizinisch behandelt werden wollen oder
nicht und wie. Sie können Moped fahren, ab 17 Jahren Auto fahren. – All das
billigt man ihnen zu. In diesen Bereichen sollen sie die Verantwortung übernehmen.
Wir glauben, dass
sie sehr wohl auch reif und bereit für die Verantwortung sind, das Wahlrecht
wahrzunehmen. Ich denke, sie verdienen dieses Vertrauen, sie verdienen es, dass
man ihnen das zutraut. Wir muten ihnen zum Teil sehr viel zu, und wir sollten
ihnen daher auch zutrauen, dass sie diesen Weg gehen können. (Beifall bei
den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)