Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 191

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Schulden übernehmen müssen von der ASFINAG, und jetzt stellt ihr euch hier heraus und glaubt, ihr wisst wieder alles besser!

Wir haben heute im Rechnungshofbericht den klaren Beweis: Schwarz auf weiß steht da, dass diese Regierung tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll arbeitet (Abg. Eder: Völli­ger Unsinn!), während die Sozialdemokraten absolut nicht regieren können – und das wird der Wähler auch erkennen! Freut euch nicht zu früh, denn wenn die Bevölkerung ein bisschen ins Nachdenken kommt, dann wird sie alles wählen, aber keinen Gusen­bauer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zum Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Mag. Regler. Ebenfalls 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


18.51.52

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Noch zu meinen Vorrednern: Es ist eigentlich interessant, dass ein Projekt immer dann, wenn es wirklich erfolgreich war, wie zum Beispiel die e-Card oder das Road-Pricing, besonders madig gemacht wird von der Opposition – was aber eigentlich nicht notwendig wäre.

Ich möchte aber jetzt kurz Stellung nehmen zum Bericht über die Überprüfung der Ge­richtlichen Medizin der Medizinischen Universität Wien, die große Aufregung verur­sacht hat. Die Mitarbeiter haben dort nämlich neben ihren universitären Aufgaben im Auftrag von Gerichten und Sicherheitsbehörden vor allem die Erstellung von Gutachten getätigt, wobei nach einer Schätzung des Institutes diese Gutachtertätigkeit rund 40 Prozent ausgemacht hat, für einzelne Personen aber bis zu 80 Prozent. Teilweise lief diese Beauftragung direkt an die Personen, teilweise über den Institutsvorstand.

Was es hier nicht gegeben hat, waren klare Regelungen, und so hat der Rechnungs­hof hier einige Fragen aufgeworfen.

Erstens einmal: Durch diese zahlreiche Gutachtertätigkeit kam es nur zu einer gerin­gen Forschungstätigkeit, obwohl man sicherlich gerade aus dieser Untersuchungstätig­keit wichtige Impulse für die Forschung hätte bekommen können.

Zweitens stellt sich die Frage: Haben die Universitätslehrer dann überhaupt noch ge­nug Zeit, sich um die Studenten zu kümmern, wenn ihre Haupttätigkeit in der Neben­tätigkeit liegt?

Drittens: Könnte es nicht sinnvoll sein, diese außeruniversitären Sachverständigen-Gutachten durch Personen, die nicht im universitären Bereich sind – durch Sachver­ständige außerhalb der Universitäten –, vornehmen zu lassen?

Diese Mitarbeiter erhielten dann – das war der vierte Punkt der Kritik – zusätzlich zu ihrem Universitätsgehalt noch die Gebühren für die Gutachtertätigkeit, die teilweise sogar höher war als das Grundgehalt, das sie an der Universität bekommen haben.

Und jetzt sagt der Rechnungshof natürlich ganz richtig, es müsste dann auch ent­sprechender Kostenersatz getätigt werden. Hier hat man sich einfach nur auf einen Prozentsatz von 15 Prozent geeinigt, mit dem sowohl die Personalkosten als auch die Sachkosten abgegolten waren, was naturgemäß wesentlich zu wenig ist.

Das heißt, das Ziel muss bei Universitätsinstituten, die auch außeruniversitäre Arbeiten leisten – was ich grundsätzlich befürworte, weil hier der Konnex zur Praxis gegeben ist –, immer sein: Es muss eine genaue Institutsordnung geben, es muss eine Koordi­nation über den Institutsvorstand geben, es muss eine ganz klare Kostenregelung für die Benützung von Geräten geben, es muss auch eine entsprechende Abgeltung für die Dienstzeit geben, in der diese Gutachtertätigkeit ausgeübt wird, und es muss auch


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite