Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 49

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ausgezeichneter Qualität zu gestalten. Eine straffe und gut funktionierende Verwaltung mit klaren Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufen und verkürzten Entscheidungs­wegen kann doch nur in aller Interesse sein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im konkreten Fall gäbe es keine sinnvolle Alternative zu dieser Vorgangsweise. Nach intensiven Vorarbeiten und einer externen Studie wurden zwei Lösungsansätze geprüft: die Erweiterung der Kompetenzen der Ober­landesgerichtspräsidenten einerseits und die Errichtung einer Generaldirektion im Vollzug andererseits. Beide Varianten wären nicht zielführend.

Ein weitere Punkt, der für die Schaffung der neuen Behörde spricht, betrifft auch den finanziellen Bereich. Durch die planstellenneutrale Einführung werden die neuen Kapazitäten durch frei werdende in diesem Bereich des Justizministeriums, der Oberlandesgerichte und der einzelnen Justizanstalten aufgefüllt.

Keine Mehrausgaben fallen für die Unterbringung der Vollzugsdirektion an, im Gegen­teil, es wird eingespart. Infolge der Umstrukturierung werden Raumkapazitäten frei, und es können nach einer Übergangszeit von zwei bis drei Jahren zirka 45 000 € eingespart und somit auch die Mietkosten verringert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dennoch wird sich inhaltlich an den jeweiligen Tätigkeiten grundsätzlich nichts ändern. Wir wollen nämlich, dass auch weiterhin der hohe Standard des Strafvollzugs gewährleistet bleibt. Eine neue Behörde wird geschaf­fen, und die Verwaltung kann einfacher, effizienter, transparenter und kostengünstiger gestaltet werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

15.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.28.22

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Die Grünen werden der Strafvollzugsgesetz-Novelle nicht zustimmen. Ich habe das schon in einer Abweichenden Stellungnahme nach der Justizausschuss­sitzung zusammengefasst, weil mir das ein großes Anliegen ist.

Jetzt sind wir am Ende der Legislaturperiode. Ein bestimmendes Diskussionsfeld sowohl im Ressort als auch im Parlament als auch in den Medien waren immer wieder die überfüllten Häfen, die es in Österreich gibt. Wir haben einen Rekordstand an Insas­sen in Strafvollzugsanstalten, also Strafhäftlingen und Untersuchungshäftlingen zu­sam­men. Dieser Rekordhöchststand an Häftlingen spiegelt sich keinesfalls wider in einem Rekordhöchststand an Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Strafvollzug, was eigentlich zu erwarten wäre. Jetzt nehme ich nicht Bezug auf bauliche Maßnahmen, auf sonstige organisatorische Maßnahmen, sondern nur auf den Auftrag des Gesetzes, des Strafvollzugsgesetzes, das 1993 hier im Nationalrat von allen Parteien einver­nehmlich beschlossen wurde.

Das Strafvollzugsgesetz normiert den Resozialisierungs­auftrag. Der Strafvollzug hat nicht etwa die Aufgabe, Menschen aus der Gesellschaft, sprich Öffentlichkeit, abzusondern, indem man sie einsperrt und es dann unterlässt, sie zu einem Sicherheitspotential zu machen, sondern der Strafvollzug hat die wesentliche Aufgabe, jene, die in ein Gefängnis eingeliefert werden und dort einsitzen, ab dem ersten Moment auf die Entlassung aus dem Gefängnis vorzubereiten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, dann wieder unter Beweis stellen zu können, dass sie, wie es so schön heißt, ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft sind.

In alten Zeiten, noch vor Ministerin Gastinger und noch vor Minister Böhmdorfer, hat es im Justizministerium immer wieder wissenschaftliche Auseinandersetzungen über das


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