Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 85

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12.40.022. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1410 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zur weiteren Deregulierung des Bundesrechts Rechts­vorschriften des Bundes aufgehoben sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Richtwertgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Spanische Hofreitschule-Gesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landes­lehrer-Dienstrechtsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Waffenge­brauchsgesetz 1969, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisations­gesetz, die 7. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirt­schaftliche Bundesschulgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Akademien-Studiengesetz 1999, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz und das Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz geändert werden (Deregulierungsgesetz 2006 – DRG 2006) (1549 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen daher zur Debatte.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Amon zu Wort. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


12.40.27

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Da wir jetzt über das Deregulierungsgesetz sprechen, also nach dem Grundsatz less and better regulations über weniger und bessere Gesetze, möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Amon, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Evalu­ierung des Finanzausgleichs für den Bereich des Lehrerpersonals an Pflichtschulen sowie darüber hinaus eine Evaluierung für alle weiteren Schularten mit dem Ziel legistischer Maßnahmen zu einer Absenkung der Klassenschülerhöchstzahl, auf einen Richtwert von 25 auf Basis gesicherter Ressourcen.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, mit den an den Finanzausgleichsverhandlungen beteiligten Gebietskörperschaften in Gespräche über eine Neuregelung der Methode zur Berechnung der Lehrerplanstellen im Pflichtschulbereich zu treten. Insbesondere sollen in diesen Gesprächen auch Möglichkeiten einer Absenkung der Klassen­schülerhöchstzahl auf einen Richtwert von 25 unter Berücksichtigung von baulichen Gegebenheiten, bestehenden Klassenverbänden sowie autonomen Entscheidungs­möglich­keiten über Organisation von Klassen- und Gruppengrößen auf Basis gesicher­ter Ressourcen erörtert werden. Über den Pflichtschulbereich hinaus sollen legistische


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