Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 91

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vorgemacht haben, das haben Sie von der ÖVP jetzt für den Wahlkampf offensichtlich nachgemacht. Ich wünsche viel Glück damit!

Abschließend noch die Frage: Wieso sollen das die Länder machen? Wozu brauchen wir einen Bundesstaat? Kollege Amon, das ist eine ganz klare Sache: Die Länder und Gemeinden sind deswegen einzubeziehen, weil sie bei den Pflichtschulen und bei den Berufschulen für die baulichen Dinge verantwortlich sind. Daher kann man das grundsätzlich nicht ohne die Länder machen. Deswegen haben wir ja auch ein Bauprogramm beschlossen.

Die Aufgabe der Lehrerfinanzierung ist jedoch ganz klar eine Aufgabe des Bundes! Wozu ist denn ein Bundesstaat überhaupt gut, wenn die Länder alles machen sollen. Der Bundesstaat hat ja die Aufgabe ... (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Finz.) – Herr Staatssekretär Finz, das wissen Sie genau, denn Sie waren im Rechnungshof und haben diese Berichte mitverfasst!

Der Bundesstaat hat die Aufgabe, der Bevölkerung eine annähernd gleichmäßige Versor­gung in allen wichtigen Bereichen zu bieten. Die Garantie dafür, dass das Schulsystem in Vorarlberg gleich gut ist wie in Wien oder in Kärnten und in jeder einzelnen Gemeinde einen gewissen Standard hat, das ist die Aufgabe des Bun­desstaates.

Jetzt zu sagen: Ja, vielleicht zahlen sie in Vorarlberg weniger, in Kärnten mehr oder umgekehrt, das interessiert uns nicht, das ist Sache der Länder! – Wenn das so wäre, dann würde der Bundesstaat seine Aufgabe sträflich vernachlässigen, und das wäre mit Ihrem Antrag wohl der Fall, und daher müssen wir diesen ablehnen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Amon: So, Sie lehnen ihn ab?)

12.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Niederwieser eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Senkung der Klas­senschülerhöchstzahl ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der KlassenschülerInnen-Höchstzahl

Ein wichtiges Kennzeichen erfolgreicher Schulsysteme ist die optimale Förderung jedes einzelnen Kindes im Bezug auf seine Stärken und Schwächen, seines Arbeits­tempos, Lerntypus und Entwicklungsstandes. Die Voraussetzung dafür sind Klassen- und Gruppengrößen, in denen das Eingehen auf die einzelnen Schülerinnen und Schüler möglich ist.

Die derzeitige gesetzliche Regelung, die für den Großteil der Schularten eine Klassen­schülerInnen-Höchstzahl von 30 vorsieht, entspricht nicht diesen Anforderungen. Diese Zahl wird darüber hinaus in den österreichischen Schulen vielfach überschritten. Damit kann das pädagogisch notwendige Ziel, sowohl besondere Begabungen als auch Schwächen einzelner SchülerInnen zu erkennen und entsprechende Förderprogramme zu entwickeln, nicht erreicht werden. Die Folge sind 20 % der 15-Jährigen, die nach den Ergebnissen der PISA-Studie in Österreich über unzureichende Grundkenntnisse in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften verfügen! Das kann und darf sich eine immer noch reiche Nation wie Österreich nicht leisten!!

 


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